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Diskurs

Mittwoch, 30.08.2017

Ratspräsidentschaft: Kompromissvorschläge zum Richtlinienentwurf

Die estnische Ratspräsidentschaft hat Kompromissvorschläge zum Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ vorgelegt mit jeweiligen Alternativvorschlägen zum Leistungsschutzrechts für Presseverleger und zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen. Das int...

Die estnische Ratspräsidentschaft hat Kompromissvorschläge zum Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ vorgelegt mit jeweiligen Alternativvorschlägen zum Leistungsschutzrechts für Presseverleger und zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen.
Das interne Papier (11783/17 LIMITE) vom 30. August 2017, das die Plattform Statewatch geleakt und veröffentlicht hat, macht vor allem deutlich, dass es bisher unter den EU-Mitgliedsstaaten zu bei den umstrittenen Punkten noch keine gemeinsame Linie gibt. Die neuen Vorschläge der Ratspräsidentschaft sollen auf der Sitzung der Arbeitsgruppe für geistiges Eigentum (Urheberrecht) am 11. und 12. September in Brüssel erörtert werden, zwei Wochen bevor voraussichtlich der federführende Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments über seinen Bericht abstimmen wird (siehe News vom 15. Juni 2017).
Die Differenzen scheinen bei der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in ganz Europa (Artikel 11) am größten zu sein. Hier sieht die Option A der Ratspräsidentschaft eine weitgehende Unterstützung des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission vor, der die digitale Nutzungen von Presseinhalten weitgehend lizenzpflichtig machen soll, ergänzt nur um eine Klarstellung, dass Extrakte aus Presseveröffentlichungen nicht geschützt werden sollen.
Option B sieht hingegen keine eigenes neues Recht für Presseverleger vor, sondern nur eine Art „Vermutungsregel“, nach der sie Rechteinhaber sind, um Presseverlegern zu ermöglichen, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits die vormalige Berichterstatterin des EU-Parlaments, Therese Comodini Cachia, im März 2017 ihren Berichtsentwurf vorgelegt (siehe News vom 9. März 2017).
Größere Einigkeit scheint es unter den europäischen Staaten dagegen in Bezug auf die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen zu geben, auf denen User Inhalte wie Videoclips hochladen (Artikel 13). Mit ihrem Vorschlag will die EU-Kommission erreichen, dass die Dienste Inhalte stärker auf Urheberrechtsverletzungen kontrollieren (Stichwort Upload-Filter) und Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern oder Verwertungsgesellschaften abschließen.
Beide Alternativvorschläge der Ratspräsidentschaft unterstützten den Vorschlag der EU-Kommission, wobei aus der Haftungspflicht in der Option A eine Reihe von Plattformen ausgeklammert werden soll (z.B. Dienste wie Dropbox), während sie in der Option B die Haftungspflicht bereits auf die geschäftsmäßige Bereitstellung solcher Dienste erweitern würde. Scharfe Kritik an beiden Alternativvorschlägen – sowie am Leistungsschutzrecht zumindest in der Option A – kam sogleich von Caroline de Cock vom Lobbybündnis „Copyright for Creativity“ und der Piraten-Europaabgeordneten Julia Reda.
Erfreulich für Urheber und darstellende Künstler ist die anscheinend unstrittige Erweiterung in den Transparenzregeln (Artikel 14), nach der die Rechenschaftspflicht über die Rechtenutzung auch auf Dritte ausgeweitet wird, auf die urheberrechtliche Nutzungsrechte und Lizenzen übertragen werden.
Wenn der Europäische Rat sich auf einen Vorschlag zur Richtlinie geeinigt hat, vertritt die Ratspräsidentschaft ihn in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament.
Dessen neuer Berichterstatter ist der deutsche Europaabgeordneten Axel Voss als Nachfolger von Therese Comodini Cachia (beide Europäische Volkspartei). Die entscheidende Abstimmung über den Richtlinienentwurf im federführenden Rechtsausschuss ist für den 28. September 2017 geplant (siehe News vom 15. Juni 2017). Insgesamt liegen 996 Änderungsanträge vor (siehe News vom 16. Mai 2017). Zuletzt hatten am 11. Juli 2017 der Industrieausschuss (ITRE) und der Kulturausschuss (CULT) über ihre Kompromissänderungsanträge abgestimmt (siehe News vom 12. Juli 2017 – Update).

Pressekontakt: info@urheber.info