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Diskurs

Donnerstag, 17.08.2017

Hochschul-Intranets: Auch weiterhin Pauschalvergütung

Kultusministerkonferenz und VG Wort haben sich jetzt darauf geeinigt, dass die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Intranets bis Ende Februar 2018 weiter pauschal vergüten dürfen. Das gab die

Kultusministerkonferenz und VG Wort haben sich jetzt darauf geeinigt, dass die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Intranets bis Ende Februar 2018 weiter pauschal vergüten dürfen.
Das gab die Hochschulrektorenkonferenz bekannt. Deren Präsident Horst Hippler zeigte sich „erleichtert“: „Damit sind die digitalen Semesterapparate für das kommende Semester gesichert.“ Denn am 1. März 2018 treten die Regelungen des neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) in Kraft, in dem die Pauschalvergütung geregelt ist (siehe News vom 7. Juli 2017).
Die Pauschalvergütung der Länder an die VG Wort sollte vor allem auf Betreiben der Verlage in der Verwertungsgesellschaft Wort und aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs auf eine Einzelabrechnung für jedes genutzte Werk umgestellt werden, doch scheiterte dies in der Praxis. Zwar hatten sich KMK und VG Wort im Oktober 2016 auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt, der die Vergütung auf eine Einzelabrechnung durch die Dozenten umgestellt hätte (siehe News vom 6. Oktober 2016), doch weigerten sich die meisten Hochschulen, dem Vertrag beizutreten (siehe News vom 3. November 2016).
Also einigten sich KMK und VG Wort auf ein Moratorium, bis zum September 2017 die pauschale Vergütung beizubehalten (siehe News vom 9. Dezember 2016). Dies wurde nun wieder um ein Semester verlängert, bis die Regelungen des UrhWissG am 1. März 2018 in Kraft treten.

Pressekontakt: info@urheber.info