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Diskurs

Mittwoch, 05.10.2016

Einigung von VG Wort, Bild-Kunst und KMK über zwei Rahmenverträge

Einigung zwischen Verwertungsgesellschaften und der Kultusministerkonferenz der Länder: Die VG Wort und die KMK haben einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen abgeschlossen ebenso einen weiteren – unter Beteiligung der VG Bild-K...

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"content": "Einigung zwischen Verwertungsgesellschaften und der Kultusministerkonferenz der Länder: Die VG Wort und die KMK haben einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen abgeschlossen ebenso einen weiteren – unter Beteiligung der VG Bild-Kunst – über die Vergütung für die Zugänglichmachung von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven.
\nDer Vertrag über Intranetnutzungen gemäß <a href="\"http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html\"" target="\"_blank\"">§ 52a UrhG regelt die Einzelnutzung von Schriftwerken und Teilen von Schriftwerken zum Zweck der Lehre und Forschung, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind. Die von den Hochschulen zu zahlende Urhebervergütung beträgt 0,008 Euro pro Seite und Unterrichtsteilnehmer. Als Abrechnungszeitraum gilt die jeweilige Ausbildungseinheit wie beispielsweise ein Semester. Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft.
\nWichtig war den Verlagen als Rechteinhaber die Erfassung und Meldung der einzelnen, an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen. Dazu hat die VG Wort ein elektronisches Meldeverfahren entwickelt, das im Wintersemester 2014/15 in einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück getestet (siehe <a href="\"/diskurs/2015-06-27-einigung-von-vg-wort-und-laendern-ueber-hochschul-intranets"" target="\"_blank\"">News vom 27. Juni 2015) und seitdem deutlich vereinfacht und nutzerfreundlicher ausgestaltet. Das System funktioniere technisch einwandfrei, und die Meldungen ließen sich ohne großen Zeitaufwand vornehmen, weil es direkt in die gängigen Lernmanagementsysteme der Universitäten integriert oder als manuelles Verfahren eingebaut werden kann, teilt die <a href="\"http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/5.10.2016_PM_Rahmenvertr%C3%A4ge____52a_und_52b.pdf\"" target="\"_blank\"">VG Wort mit. Grundlage der werkbezogenen Meldungen ist das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) und die ISBN-Nummer. Bis Ende 2016 werden Intranetnutzungen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages noch über eine Pauschalzahlung vergütet (siehe <a href="\"/diskurs/2015-12-10-verstaendigung-ueber-intranetnutzungen-an-hochschulen\"" target="\"_blank\"">News vom 10. Dezember 2015).
\nWeiterhin haben sich VG Wort und Bild-Kunst mit der KMK auf einen neuen Rahmenvertrag verständigt, der gemäß <a href="\"http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52b.html\"" target="\"_blank\"">§ 52b UrhG die Vergütung für die Zugänglichmachung von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven für die Rechteinhaber sichert. Er tritt am 30. September 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31. August 2019.
\nDer Vertrag umfasst die öffentliche Zugänglichmachung von Werken an elektronischen Leseplätzen. Ferner kann den ermöglicht es Nutzern auch im Rahmen der privaten Vervielfältigung (<a href="\"http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html\"" target="\"_blank\"">§ 53 UrhG) das Ausdrucken oder Abspeichern von Teilen eines Werkes. Damit wird der bisherige Rahmenvertrag zu § 52b UrhG vom November 2011 an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2015 angepasst (siehe <a href="\"/diskurs/2015-04-16-bgh-bibliotheken-duerfen-buecher-ohne-lizenz-digitalisieren\"" target="\"_blank\"">News vom 16. April 2015). Die Einrichtungen werden sicherstellen, dass der Zugang zu elektronischen Leseplätzen den rechtmäßigen Nutzern der Einrichtung vorbehalten wird und ein Abspeichern und Ausdrucken nur bei passwortgeschütztem Zugang möglich ist.
\nDie Bibliotheken, Museen und Archive zahlen für den Vertragszeitraum eine einmalige Vergütung in Höhe von 120 Prozent des Nettoladenpreises des jeweiligen Printwerks an die VG Wort. Im Wintersemester 2018/2019 werden die Länder unter Beteiligung der VG Wort eine empirische Erhebung an den Einrichtungen durchführen. Auf der Grundlage deren Ergebnisse sollen Anfang 2019 Verhandlungen über eine nutzungsbezogene Vergütung aufgenommen werden.",
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