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Diskurs

Montag, 11.04.2016

Ratspräsidentschaft will strikte Regelungen für die "Portabilität"

Die niederländische Ratspräsidentschaft der EU hat für die geplante „grenzüberschreitende Portabilität“ von Online-Inhalten einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der strikte Regelungen für die Nutzung dieser Regelungen und Kontrollpflichten der Inhalteanbieter vorsieht. Der ...

Die niederländische Ratspräsidentschaft der EU hat für die geplante „grenzüberschreitende Portabilität“ von Online-Inhalten einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der strikte Regelungen für die Nutzung dieser Regelungen und Kontrollpflichten der Inhalteanbieter vorsieht.
Der Änderungsvorschlag der Niederlande vom 31. März 2016, die derzeit den Vorsitz im EU-Rat hat, wurde geleakt und vom Online-Nachrichtenportal Politico veröffentlicht. Er sieht sehr viel striktere Regelungen vor als der „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“, den die EU-Kommission im Dezember vorgelegt hat (siehe News vom 9. Dezember 2015).
„Inhalteanbieter dürften demnach bestehende Praktiken zum Geoblocking nur unter sehr engen Voraussetzungen aufgeben“, schreibt Stefan Krempl bei heise online. Dabei geht es in erster Linie darum, dass Inhalteanbieter bei Bezahlangeboten genau prüfen sollen, in welchem Mitgliedsstaat der Abonnent seines Dienstes wohnt und regelmäßig aufhält, damit gewährleistet ist, dass ein EU-Bürger nur beim temporären Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat diesen Dienst mit genau denselben Nutzerrechten erhält wie im Land seinen Wohnsitzes.
Ob der Änderungsvorschlag der niederländischen Ratspräsidentschaft im EU-Rat und dann von der EU-Kommission so akzeptiert wird, muss sich allerdings erst noch zeigen. Auf harten Widerstand dürfte er beispielsweise bei den Verbraucherschützern stoßen. Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC hat im März ein viel weitergehendes Positionspapier mit gegenteiliger Tendenz veröffentlicht.

Pressekontakt: info@urheber.info