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Diskurs

Freitag, 01.04.2016

Vergütungsregeln: RGA zu Honorarnachzahlung verpflichtet

Der Verlag des Reutlinger Generalanzeigers muss aufgrund der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen mehrere tausend Euro an Honoraren an einen freien Journalisten und Fotografen nachzahlen. In einem mit rechtlicher Unterstützung von ver.di kürzlich erstrittenen Vergl...

Der Verlag des Reutlinger Generalanzeigers muss aufgrund der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen mehrere tausend Euro an Honoraren an einen freien Journalisten und Fotografen nachzahlen.
In einem mit rechtlicher Unterstützung von ver.di kürzlich erstrittenen Vergleich vor dem Amtsgericht Reutlingen wurde der Verlag verpflichtet, die über drei Jahre zu niedrig ausgefallenen Honorare um rund 20 Prozent aufzustocken. Den Versuch des Reutlinger Generalanzeigers (RGA), dem Journalisten eine Verschwiegenheitsklausel aufzuerlegen, hatte dieser mit Unterstützung der ver.di-Juristen abgewehrt, teilt der ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung mit.
Dennoch möchte der klagende Journalist anonym bleiben, teilte der Leiter des ver.di-Landesfachbereichs Medien, Siegfried Heim, auf Anfrage mit, denn er hatte sofort nach Geltendmachung seines Anspruchs auf Honorarnachzahlung keine Aufträge mehr vom RGA erhalten. Dieses für alle Zeitungsverlage typische Vorgehen schrecke freie Journalisten ab, ihre gesetzlichen Ansprüche einzuklagen, da dies in der Praxis mit existenzbedrohendem Auftragsverlust einher gehe. „Wir brauchen deshalb schnellstmöglich ein wirksames Verbandsklagerecht“, forderte Heim und kritisierte gleichzeitig die Verlegerlobby, die sich aktuell gegen wirksame Reform des Urhebervertragsrechts wendet (siehe zuletzt News vom 17. März 2016).
Verleger des RGA ist Valdo Lehari jr., gleichzeitig Vorsitzender des Verbandes Südwestdeutscher Zeitungsverleger und Vizepräsident des europäischen Zeitungsverlegerbandes ENPA. „Dass ausgerechnet die Zeitung des Vorsitzenden des baden-württembergischen Verlegerverbandes sich nicht an die vereinbarten Mindesthonorare hält, ist eine besondere Pikanterie dieses Falles“, kommentiert Siegfried Heim.
Lehari gehörte auch lange der Verhandlungskommission des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger bei den über sechsjährigen Verhandlungen der Gewerkschaften DJV und dju in ver.di mit dem BDZV über die Gemeinsame Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen an. Verhandlungsführer war Werner Hundhausen, jahrzehntelanger Verlagsgeschäftsführer des Bonner General-Anzeigers, gegen den die ersten beiden Urteile zur Anwendbarkeit von Gemeinsamen Vergütungsregeln vor dem Bundesgerichtshof erwirkt wurden (siehe News vom 23. Dezember 2015).

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