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Diskurs

Donnerstag, 05.11.2015

EU: Nur "Portabilität" und Marrakesch am 9. Dezember 2015

Das erste „Gesetzespaket“ zur Urheberrechtsreform, das die EU-Kommission am 9. Dezember 2015 öffentlich vorstellen will, wird – wie erwartet – ein sehr kleines sein. An konkreten Maßnahmen enthält es nur die Punkte „Portabilität“ von Inhalten und Umsetzung des Marrakesch-Abkom...

Das erste „Gesetzespaket“ zur Urheberrechtsreform, das die EU-Kommission am 9. Dezember 2015 öffentlich vorstellen will, wird – wie erwartet – ein sehr kleines sein. An konkreten Maßnahmen enthält es nur die Punkte „Portabilität“ von Inhalten und Umsetzung des Marrakesch-Abkommens.
Das geht aus der Roadmap „Kommunikation zur Modernisierung der EU-Urheberrechtsregelungen“ („Communication on the modernisation of the EU copyright rules“) hervor, die von der zuständigen Generaldirektion Kommunikationsnetzwerke, Inhalt und Technologie (DG Connect) von EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip und EU-Digitalkommissar Günther Oettinger am 4. November veröffentlicht hat. Dass die Urheberrechtsreform in der EU in mehreren „Gesetzespaketen“ erfolgen soll, hatte Oettinger kürzlich bereits in einem Interview gesagt (siehe News vom 27. Oktober 2015 ).
Die Kommunikation der EU-Kommission werde zwei kurzfristige gesetzliche Initiativen enthalten, heißt es nun in der Roadmap: als erste die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Inhalte („Portability“) und als zweite die Umsetzung des Marrakesch-Abkommens, das den Zugang Blinder oder Sehbehinderter zu digital veröffentlichten Inhalten erleichtern soll. Bei der Implementierung des WIPO-Abkommens „Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled“hatte es seit längerem in der EU-Kommission gehakt (siehe News vom 15. Mai 2015).
In der Kommunikation sollen außerdem die drei Handlungsfelder im Bereich des Urheberrechts genannt werden, in denen die EU-Kommission mit gesetzlichen oder weiteren Maßnahmen agieren will. Die Roadmap der DG Connect beschreibt sie folgendermaßen:

  • Fragen im Zusammenhang mit der Territorialität des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt, einschließlich der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Portabilität von rechtmäßig erworbenen Inhalten (dieser Aspekt wird Gegenstand einer spezifischen Legislativvorschlag sein zur Übertragbarkeit von Online-Inhalten, um zur gleichen Zeit wie die Mitteilung angenommen werden: siehe oben) und mit dem grenzüberschreitenden Zugang zu und die Verfügbarkeit von Online-Diensten. Die Mitteilung wird auch Maßnahmen vorzuschlagen, um die aktuelle Situation, bei der Distribution europäischer Werke, insbesondere bei Filmen bestehen Schwierigkeiten, im europäischen Rahmen zu verbessern;
  • Fragen im Zusammenhang mit der Definition der Rechte und Ausnahmen, die für den Vertrieb und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken im digitalen Binnenmarkt relevant sind;
  • Fragen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Urheberrechtsmarktes, auch die Herausforderungen, die auf die gestellten wachsende Beteiligung der Online-Vermittler in der Content-Distribution und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vergütung der Rechteinhaber bezogen sind. In der Mitteilung wird auch auf die Bedeutung eines wirksamen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums angesichts der illegalen Online-Aktivitäten, die mehr und mehr im kommerziellen Maßstab erfolgen, eingehen, insbesondere durch Verweis auf die laufende Evaluation und Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Die Aufzählung zeigt auch, dass die von vielen Urheberverbänden und nicht zuletzt vom Europäischen Parlament geforderten Initiativen für eine Verbesserung des Urhebervertragsrechts derzeit kein Thema für die EU-Kommission ist.

Pressekontakt: info@urheber.info