Diskurs
Dienstag, 05.05.2015
Digitale Strategie der EU-Kommission: viele vage Punkte
Binnenmarktkommissar Andrus Ansip und Digitalkommissar Günther Oettinger haben in Brüssel das Strategiepapier der EU-Kommission für einen digitalen Binnenmarkt in Europa vorgestellt. Zu den 16 Punkten gehören auch Geoblocking und die Reform des Urheberrechts. Was konkret umges...
Binnenmarktkommissar Andrus Ansip und Digitalkommissar Günther Oettinger haben in Brüssel das Strategiepapier der EU-Kommission für einen digitalen Binnenmarkt in Europa vorgestellt. Zu den 16 Punkten gehören auch Geoblocking und die Reform des Urheberrechts. Was konkret umgesetzt werden soll, ist allerdings sehr vage formuliert.
Im Rahmen einer Pressekonferenz haben der für diesen Bereich zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Ansip und sein deutscher Kollege Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, die Mitteilung der Kommission über ihre „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ und dazu auch ein umfangreiches Fakten- und Begründungspapier (Commission Staff Working Document – bisher nur auf Englisch verfügbar) veröffentlicht. Entwürfe für beide Dokumente waren im April bereits geleakt worden (siehe News vom 21. April 2015).
In den Reden beider EU-Kommissare zur Vorstellung des Strategiepapiers spielten weder das Thema Urheberrecht noch Geoblocking eine Rolle und auch bei der Pressekonferenz blieb Oettinger in Brüssel sehr allgemein: „Wir wollen ein modernes europäisches Urheberrecht", sagte der EU-Kommissar laut Blickpunkt:Film. Die bestehenden Regeln der EU seien inzwischen 14 Jahre alt. Der Kommission gehe es dabei auch „um die Sicherung einer wirtschaftlichen Zukunft" für jeden in der Kreativwirtschaft, egal, ob es nun ums Schreiben von Musik oder Texten oder das Drehen von Filmen gehe.
Nach der öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Ansip und Oettinger über länderspezifische Sperren für Internetinhalte (siehe News vom 30. März 2015) will die Kommission nur noch gegen „ungerechtfertigtes" Geoblocking vorgehen. „Unterbindung von ungerechtfertigtem Geoblocking – eine diskriminierende Praxis, die aus kommerziellen Gründen von Online-Händlern angewandt wird, um den Zugang zu einer Website für den Verbraucher aufgrund seines Aufenthalts- bzw. Standorts zu sperren oder den Nutzer auf eine seinem Standort entsprechende Website mit anderen Preisen umzuleiten“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission, in der als Beispiel solche Sperren Portale für Autovermietungen nennt, die dafür sorgen, dass „Kunden von für den gleichen Mietwagen am selben Anmietort in einem bestimmten Mitgliedstaat möglicherweise mehr als Kunden in anderen Mitgliedstaaten zahlen.“ Als Maßnahme wird die Kommission „im ersten Halbjahr 2016 Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten, um ungerechtfertigtes Geoblocking abzustellen“, verpflichtet sie sich in ihrer Mitteilung.
Auch unter dem „Besserer Zugang zu digitalen Inhalten – ein modernes, europäischeres (!) Urheberrecht“ werden nur allgemein die Handlungspunkte genannt: „Die Kommission wird noch vor Ende 2015 Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten, um – auch im Wege weiterer Harmonisierungsmaßnahmen – die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen. Geplant ist unter anderem: i) Portabilität rechtmäßig erworbener Inhalte, ii) Gewährleistung des grenzüberschreitenden Zugangs zu rechtmäßig erworbenen Online-Diensten bei gleichzeitiger Wahrung des Wertes der Rechte im audiovisuellen Sektor, iii) mehr Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Nutzung von Inhalten zu bestimmten Zwecken (z. B. Forschung, Bildung, Text- und Data-Mining) durch harmonisierte Ausnahmeregelungen, iv) klarere Regelung der Tätigkeit von Mittlern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Inhalte und im Jahr 2016 v) eine Modernisierung des Immaterialgüterrechtsschutzes mit Schwerpunkt auf gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen (nach dem Grundsatz „Follow the money“) und seiner Durchsetzung in anderen EU-Mitgliedstaaten.“
Überprüft werden soll außerdem die Satelliten- und Kabelrichtlinie, „um festzustellen, ob ihr Anwendungsbereich auf Online-Übertragungen seitens der Rundfunkveranstalter ausgeweitet werden muss, und um Möglichkeiten zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Rundfunkdiensten in Europa zu sondieren.“ Analysieren will die EU-Kommission die Rolle von Online-Plattformen (Suchmaschinen, soziale Netze, App-Stores usw.) auf „Themen wie die mangelnde Transparenz bei den Suchergebnissen und in der Preispolitik, die Nutzung der von Plattformen gesammelten Daten, die Beziehungen zwischen Plattformen und Anbietern und die Bevorzugung eigener Dienste zum Nachteil von Wettbewerbern. Außerdem wird sie prüfen, wie am besten gegen illegale Inhalte im Internet vorgegangen werden kann.“
Pressekontakt: info@urheber.info
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