Dienstag, 21.04.2015
EU-Urheberrecht: Geleakte Pläne der EU-Kommission
Zu seinem Europa-Start berichtet Politico.eu über geleakte Pläne der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market). Dem Bericht und den Dokumenten zufolge soll beim EU-Urheberrecht Lockerungen im Bereich des Geoblockings mit einem härteren Vorgehen gegen Int...
Zu seinem Europa-Start berichtet Politico.eu über geleakte Pläne der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market). Dem Bericht und den Dokumenten zufolge soll beim EU-Urheberrecht Lockerungen im Bereich des Geoblockings mit einem härteren Vorgehen gegen Internet-Piraterie einhergehen.
„Es ist kein Geheimnis, dass eine flächendeckende Überprüfung der Urheberrechtsgesetze in Arbeit ist“, schreibt Zoya Sheftalovich, Mitglied des 40-köpfigen internationalen Redaktionsteam, das nach dem US-Vorbild im Auftrag von John F. Harris, der – hier zusammen mit Springer – die Brüsseler Politik auseinandernehmen soll, am 20. April bei Politico. „Ein internes Dokument, das im Februar von der Abteilung Digitale Wirtschaft erarbeitet wurde, offenbart, dass ein Deal mit der Kreativwirtschaft gesucht wird. Die Industrie würde das Geoblocking verlieren, das heißt, sie würden erlauben, dass mehr Verbraucher in anderen Ländern neue Produkte kaufen können und Zugang zu Apps und Websites erhalten. Im Gegenzug würde die Kommission aggressiver bei der Durchsetzung des Urheberrechts.“
Verwiesen wird in dem Politico-Artikel weiter auf mögliche Vorschläge („possible proposal“), Netzsperren nach Vorbild des britischen Porno-Filters aufgeführt werden und Urheberrechtsverletzungen auf eine Stufe mit Kindesmissbrauch im Internet und Terrorismus gestellt werden, doch findet sich so etwas nur in dem ebenfalls geleakten Commission Staff Working Document „Digital Single Market: The Evidence“ (Download). Wer sich in der EU auskennt, weiß ob des Wertes solcher Arbeitsdokumente und wie oft sie bis zur endgültigen Fassung überarbeitet werden.
Interessanter ist da schon der geleakte Entwurf für eine Mitteilung der EU-Kommission „A Digital Single Market Strategy for Europe“ (Download). Dort heißt es in dem Kapitel „2.4 Besserer Zugang zu digitalen Inhalten – Ein moderner Urheberrechtsrahmen“ auf Seite 6: „Die Kommission wird Maßnahmen vorzuschlagen: (1) um volle Übertragbarkeit von rechtmäßig erworbenen Inhalten zu ermöglichen (z.B. Zugriff auf bereits im Heimatland erworbene Abo-Dienste in einem anderen Mitgliedstaat), (ii) den Zugang zu legalen, dafür bezahlten grenzüberschreitenden Diensten (z.B. wenn ein Bewohner von einem Mitgliedstaat den Zugriff auf Online-Inhalte zur Zeit nur für Einwohner eines anderen Mitgliedstaats zur Verfügung stellt) unter Wahrung der Werte der Rechte im audiovisuellen Bereich, (iii) die Verbesserung der Rechtssicherheit und das Ermöglichen von besserer grenzüberschreitender Nutzung von Inhalten für bestimmte Zwecke (z.B. Forschung, Bildung, Text- und Data-Mining. Darüber hinaus wird die Kommission parallel ein Prozess zur Überprüfung und Aktualisierung der grenzüberschreitenden zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums einleiten, insbesondere auf effektive Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen im kommerziellen Maßstab in der EU gerichtet.“
Pressekontakt: info@urheber.info