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Diskurs

Montag, 15.12.2014

Symposion: Urheber ins Rampenlicht der Gesetzgebung

Das System der privaten Vervielfältigung ist ein wesentliches und für die Kulturschaffenden und Kreativwirtschaft wichtiges Instrument für den Ausgleich zwischen Kulturwirtschaft und Verbrauchern. Darin waren sich alle Beteiligten aus Wissenschaft, Praxis und Politik waren bei...

Das System der privaten Vervielfältigung ist ein wesentliches und für die Kulturschaffenden und Kreativwirtschaft wichtiges Instrument für den Ausgleich zwischen Kulturwirtschaft und Verbrauchern. Darin waren sich alle Beteiligten aus Wissenschaft, Praxis und Politik waren beim 3. Josef Kohler-Symposion einig.
Die Mängel des geltenden Systems müssten dringend behoben werden. Und die Urheber und Urheberinnen müssten wieder stärker ins „gesetzgeberische Rampenlicht“ gerückt werden.
Zum Symposion „Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern: Die private Vervielfältigung im Lichte der jüngsten Rechtsentwicklung in der EU“ hatten das Josef Kohler-Institut für Immaterialgüterrecht der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam mit der Initiative Urheberrecht am 12. Dezember nach Berlin eingeladen (siehe News vom 3. November 2014 mit Programm-Flyer).
Das Symposion stellte Fragen zur Diskussion, die für die Urheber und ausübenden Künstler, aber auch für die Entwicklung des Urheberrechts von aktueller Bedeutung sind: Wie sieht die neue EU-Kommission die Rolle des Urheberrechts in der Zukunft? Werden Nutzer in Europa und in Deutschland in Zukunft im Rahmen eines geregelten Interessenausgleichs mit den Rechteinhabern in erweitertem Umfang freien Zugriff auf geschützte Werke für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, für wissenschaftliche und Schulnutzungen haben? Werden sie dafür Pauschalvergütungen entrichten? Kann das bestehende System auf neue Nutzungsformen ausgedehnt werden? Die Koalition hat sich verpflichtet, die geltenden Regeln der Privatkopie nachzubessern: Geschieht das?
Urheberrechtler wie die Jörg Reinbothe, Malte Stieper, Urban Pappi und Ole Jani diskutierten diese Themen, aber auch Urheber und Urheberinnen wie Schriftstellerin und Journalistin Nina George, Komponist und Musikproduzent Matthias Hornschuh und Regisseur und Drehbuchautor Niki Stein. Die Kreativen beklagten die Schwierigkeiten, angesichts der Entwicklung digitaler Verbreitungsformen noch angemessene Vergütungen zu erzielen, und forderten eine Beteiligung der Netzunternehmen an den Urhebervergütungen.
„Ein ganz aktuelles Thema“ hätten die Veranstalter gewählt, betonte auch Justiz-Staatssekretärin Stefanie Hubig in ihrem Grußwort. das zeige auch der ungeheuer großen Zuspruch, den das Symposium erfuhr, freute sich Veranstalterin Eva Inés Obergfell. Die Geschäftsführende Direktorin des Josef Kohler-Instituts sagte, sie „bezweifele, dass es der richtige Weg sei, die Ausschließlichkeitsrechte zu bloßen Vergütungsansprüchen zusammenschrumpfen zu lassen“, wie es von manchen in der Debatte gefordert wurde. Das System der privaten Vervielfältigung schaffe einen „Ausgleich zwischen Kulturschaffenden und Verbrauchern“, sagte Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, in seinem Schlusswort. Dafür sei es aber nötig, „dass die Mängel des geltenden Systems dringend behoben werden müssen.“
In Kürze werden auf der Website Symposium 2014 Fotos und Präsentationen der Veranstaltung veröffentlicht.

Pressekontakt: info@urheber.info