Mittwoch, 27.11.2013
Koalitionsvertrag: Kleine „Reform des Urheberrechts"
Auf anderthalb von 185 Seiten des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD geht es um eine „Reform des Urheberrechts”. Selbstformuliertes Ziel der künftigen schwarz-roten Bundesregierung soll dabei „ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzer...
Auf anderthalb von 185 Seiten des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD geht es um eine „Reform des Urheberrechts”. Selbstformuliertes Ziel der künftigen schwarz-roten Bundesregierung soll dabei „ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern” sein.
Das sind die relevanten Vorhaben im Bereich des Urheberrechts, die auf den Seiten 133 und 134 des Koalitionsvertrags (Download bei Spiegel Online) aufgeführt werden:
- Urhebervertragsrecht: Es bedarf einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts, heißt es im Vertrag, „um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen”. Dabei soll geprüft werden, „ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.”
- Verwertungsgesellschaften: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften soll gestärkt und die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften „effektiver” ausgestaltet werden. Schwarz-Rot will „Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen.”
- Digitale Privatkopie: Aussagen zu Sampling, Remixes und ähnlichem finden sich nicht im Koalitionsvertrag. Der einzige Punkt im Bereich der Privatkopie betrifft „das Interesse der Verbraucher an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte”. Ziel der Koalition „ist es daher, die Portabilität gekaufter Inhalte zu ermöglichen und zu fördern.”
- Bildungs- und Wissenschaftsschranke: Die neue Regierung will „eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen”, um „den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen”.
- Schutz vor Urheberrechtsverletzungen im Internet: Neben dem „Ausbau verbindlicher europäischer und internationaler Vereinbarungen” sollen die Diensteanbieter „stärker in der Verantwortung” genommen werden. Insbesondere soll die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessert werden, „deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut”. Die Koalition will „dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.” Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums „müssen verhältnismäßig sein”. Von „Warnhinweisen”, die diskutiert wurden, ist keine Rede mehr.
- Digitale Bibliotheken: Die Koalition will „prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren. Sie will die Deutsche Digitale Bibliothek als deutscher Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek Europeana ausbauen. „Unser kulturelles Erbe muss digitalisiert werden, um es für die kommenden Generationen zu sichern.” (S. 136)
- Open Access: „Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert." Außerdem: „Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.” (S. 30)
- Kabelweitersendung: Geprüft werden soll, „wie urheberrechtlich sichergestellt werden kann, dass Technologiebrüche bei der Weiterversendung von Rundfunksignalen vermieden werden können.”
Pressekontakt: info@urheber.info