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Diskurs

Dienstag, 01.07.2014

IPRED 2: EU-Aktionsplan für neuen Konsens

Kurz vor Ende ihrer Amtszeit hat die EU-Kommission einen neuen Anlauf zur Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (auch bekannt als IPRED 2) gestartet. Praktisch seitdem die Richtlinie 2004(48)EG zur Durchsetzung der Rechte des geisti...

Kurz vor Ende ihrer Amtszeit hat die EU-Kommission einen neuen Anlauf zur Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (auch bekannt als IPRED 2) gestartet.
Praktisch seitdem die Richtlinie 2004(48)EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) im April 2004 in Kraft getreten war, versucht die Europäische Kommission nach einem „verbesserten" Nachfolgemodell. Der Versuch einer Richtlinie zur Strafrechtlichen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums scheiterte und auch beim IPRED-2-Prozess gibt es – nicht zuletzt seit der internationalen ACTA-Diskussion – keinen Konsens unter den EU-Mitgliedsstaaten.
Jetzt hat die Kommission am 1. Juli in einer Mitteilung (Download) einen „EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten" sowie eine „Strategie für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern" (Download auf Englisch) vorgelegt.
„Dieser Aktionsplan zeigt, wie wir unsere Politik neu auf eine bessere Einhaltung der Immaterialgüterrechte durch die Privatwirtschaft ausrichten wollen", erklärte der scheidende EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier bei der Vorstellung des Plans. „Statt den Einzelnen zu bestrafen, der – häufig unwissentlich – Immaterialgüterrechte verletzt, orientieren sich die beschlossenen Maßnahmen an dem Grundsatz ‚Follow the money', um gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzern die Einnahmequelle zu entziehen."
In den Jahren 2014 und 2015 soll vor allem „geprüft" und „untersucht" werden. Die Maßnahmen im Einzelnen (zitiert nach der Pressemitteilung der EU-Kommission):

  • Aufnahme eines Dialogs mit den Interessenträgern (z. B. mit Online-Anbietern von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen) zur Verringerung der Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen im Internet;
  • Einführung besonderer Sorgfaltspflichten für alle Akteure, die an der Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind, da eine verantwortungsvolle Kontrolle der Lieferkette und die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten das Risiko von Schutzrechtsverletzungen verringert;
  • Unterstützung kleiner Unternehmen bei der wirksameren Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums durch Verbesserung der Gerichtsverfahren; zu diesem Zweck wird sich die Kommission zum ersten Mal mit den nationalen Regelungen befassen, die der direkten Unterstützung von KMU beim Zugang zur Justiz dienen;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Austausch bewährter Methoden;
  • Bereitstellung eines umfassenden Schulungsprogramms für die Behörden der Mitgliedstaaten, um rascher Präventivmaßnahmen gegen gewerbsmäßige schutzrechtsverletzende Aktivitäten in der gesamten EU treffen zu können und Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermitteln.

Pressekontakt: info@urheber.info