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Diskurs

Mittwoch, 13.01.2021

Studie belegt

Urheber:innen brauchen ein Verbandsklagerecht

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sollte der deutsche Gesetzgeber nicht auf das Instrument des Verbandsklagerechts verzichten.

Zu diesem Ergebnis kommt die Jura-Professorin Caroline Meller-Hannich in einem Gutachten (Download) für den Deutschen Journalisten-Verband und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Untersuchung belegt die Einschätzung des Gewerkschaft DJV, dass freie Journalistinnen und Journalisten ihre Urheberrechte sowie Ansprüche auf faire Honorare nur theoretisch einklagen können. In der Praxis bedeutet ein Rechtsstreit mit einem Medienunternehmen das Ende der Zusammenarbeit zwischen der Redaktion und dem klagenden Freien.

„Wenn wir als Berufsverband und Gewerkschaft Rechtsansprüche unserer Mitglieder juristisch durchboxen können, wäre das ein Quantensprung für unsere Kolleginnen und Kollegen“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Die professionell Kreativschaffenden brauchen gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie der Markt ganz offensichtlich nicht regelt. Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich hat in ihrer Expertise verdeutlicht, dass gegen die übermächtigen Verlage wirksame Verbandsklagen helfen können“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Das Gutachten weist darauf hin, dass das Instrument des Verbandsklagerechts in verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Europa auf dem Vormarsch ist. „Jetzt kommt es darauf an, dass der deutsche Gesetzgeber den Zug der Zeit erkennt und dieses fortschrittliche Instrument einführt“, so der DJV-Vorsitzende. Es müsse Schluss mit wirkungslosen Klagemöglichkeiten sein. „Um die Einkommenssituation der Kreativschaffenden dauerhaft zu verbessern, braucht es nur einen kleinen Ruck und ein wenig Mut bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zum Urheberrecht für Deutschland“, sagte Schmitz.

Pressekontakt: info@urheber.info