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Diskurs

Mittwoch, 15.05.2024

Umsetzungsgesetz tritt in Kraft

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten.

Damit nimmt die Bundesnetzagentur die Aufgabe als Aufsichtsbehörde über digitale Dienste auf. Es berichtet unter anderem heise online. Am 21. März 2024 hatte der Deutsche Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen (siehe News vom 22. März 2024).

Es soll der „nationale Rechtsrahmen an den Vorgaben des Digital Service Acts (DSA) ausgerichtet und entsprechend angepasst“ werden. Der DSA war am 16. November 2022 in Kraft getreten (siehe News vom 16. November 2022).

Pressekontakt: info@urheber.info