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Diskurs

Dienstag, 03.11.2026

Nutzung von Stimmaufnahmen für KI-Training

Synchronsprecher klagt gegen Netflix

Der bekannte Synchronsprecher Matti Klemm wird Klage gegen Netflix wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, seiner Urheber- und Datenschutzrechte einreichen.

Das teilt der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) am 3. November 2026 in einer Presseerklärung mit. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt die Klage, um rechtliche Grenzen für Unternehmen wie Netflix bei der Nutzung persönlicher Stimmaufnahmen für KI-Training zu klären. Gemeinsam mit Matti Klemm startet sie ein Crowdfunding zur Finanzierung des Verfahrens über mehrere Instanzen.

Grund für die Klage sei eine Datenauskunft von Netflix, aus der hervorgeht, dass der US-Konzern bereits in der Vergangenheit und ohne Klemms Wissen und Einwilligung mit seinen persönlichen Sprachaufnahmen KI-Systeme trainiert hat. Damit verletzt Netflix aus Sicht von Matti Klemm seine Rechte.

„Viele Konzerne haben sich über Jahre an urheberrechtlich geschützten Werken und persönlichen Daten zum Training ihrer KI-Systeme bedient, ohne die Menschen dahinter zu fragen“, erklärte VDS-Vorsitzende Anna-Sophia. „Diese Klage soll klären, ob sie das durften und verlagert den Kampf der Synchronsprecher:innen in die Mitte der Gesellschaft.“

„Wir brauchen dringend einen Präzedenzfall, denn es betrifft die gesamte Kreativbranche“, sagte Synchronsprecher Matti Klemm. „Ich stelle mich gern stellvertretend für alle in den Regen und hoffe, dass möglichst viele dabei helfen für einen guten Schirm zu sorgen. Wir sind sehr viele und können das gemeinsam schaffen.“

Pressekontakt: info@urheber.info