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Diskurs

Donnerstag, 11.03.2021

Gegen Urheberrechtsverletzungen auf Streaming-Websites

Neuer Anlauf für Internetsperren

„Strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten“ wie etwa illegale Streaming-Websites für Kinofilme, TV-Serien oder Musik, „deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist“, soll es künftig an den Kragen gehen.

Dafür haben Internetzugangsprovider und Verbände der betroffenen Branchen der Kreativwirtschaft in Deutschland eine gemeinsame „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) gegründet. Unternehmen und Verbände beider Seiten hatten zu diesem Zweck im Vorfeld ein Verfahren erarbeitet, durch das der Zugang zu sogenannten „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ nun außergerichtlich gesperrt werden kann, wenn die gemeinsam eingerichtete unabhängige Clearingstelle unter Vorsitz eines pensionierten Richters des Bundesgerichtshofes dies empfiehlt und die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine Bedenken gemäß der EU-Netzneutralitätsverordnung hat. Eine erste DNS-Sperre gegen ein Streamingportal für Serien wurde bereits im Februar 2021 empfohlen.

Strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten „fügen den betroffenen Branchen der Kreativwirtschaft jedes Jahr große wirtschaftliche Schäden zu, indem sie unberechtigt Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten verschaffen und dadurch die Nutzung legaler Angebote behindern“, heißt es in der CUII-Pressemitteilung. Für die Internetzugangsanbieter als bloße Vermittler biete das Verfahren unter Beteiligung der BNetzA die erforderliche Rechtssicherheit. Außerdem gebe es ihnen die Aussicht auf Rechtsfrieden „nach mehr als einem Jahrzehnt an Gerichtsstreitigkeiten zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sie verpflichtet sind, urheberrechtliche Netzsperren umzusetzen.“

Die Umsetzung einer Sperrempfehlung der CUII erfolgt durch eine sogenannte DNS-Sperre, das heißt, der Internetzugangsanbieter leitet die Anfrage der Nutzer:innen auf eine Informationsseite der CUII um, auf der sie Hinweise zur Sperre erhalten. Ein Antrag auf Umsetzung einer DNS-Sperre bei der CUII sei möglich, wenn die Unterbindung der Urheberrechtsverletzung durch die Inanspruchnahme des Betreibers der verletzenden Webseite oder dessen Hosting-Dienstes erfolglos geblieben ist oder erkennbar keine Aussicht auf Erfolg hat.

Mit dabei sind unter anderem 1&1, Mobilcom-Debitel, Telefónica, die Telekom und Vodafone Deutschland. Dazu kommen Urheberrechtsverbände wie die Motion Picture Association MPA, der Bundesverband Musikindustrie und der Börsenverein, aber auch die Deutsche Fußball Liga, die DFL.

Pressekontakt: info@urheber.info