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Diskurs

Freitag, 05.07.2024

Beschluss des Bundesgerichtshofs

KI kann kein Erfinder sein

Künstliche Intelligenz kann kein Erfinder im Sinne des Patentrechts sein, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Für eine Patentanmeldung ist eine natürliche Person als Erfinder grundsätzlich erforderlich, auch wenn ein KI-System verwendet wurde, heißt es in den Leitsätzen des Beschlusses vom 11. Juni 2024 (Az.: X ZB 5/22), die Anfang Juli 2024 veröffentlicht wurden.

„Die Benennung einer natürlichen Person als Erfinder ist auch dann möglich und erforderlich, wenn zum Auffinden der beanspruchten technischen Lehre ein System mit künstlicher Intelligenz eingesetzt worden ist.“

Pressekontakt: info@urheber.info