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Diskurs

Dienstag, 21.05.2024

AI Act

KI-Gesetz vom Rat der EU angenommen

Der Europäische Rat hat den Kompromiss zum weltweit ersten KI-Gesetz (AI Act) formell gebilligt.

Das teilt der Europäische Rat am 21. Mai 2024 mit. Die Verordnung, die in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Dezember 2023 vereinbart wurde (siehe News vom 11. Dezember 2023), wurde vom Europaparlament am 13. März 2024 mit großer Mehrheit gebilligt (siehe News vom 14. März 2024).

Der angenommene Verordnungstext (Download) zielt darauf ab, die Grundrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor risikoreicher KI zu schützen und gleichzeitig die Innovation zu fördern und Europa als führend in diesem Bereich zu etablieren. Die Verordnung stellt Verpflichtungen für KI auf der Grundlage ihrer potenziellen Risiken und des Wirkungsniveaus fest. Das Gesetz sieht einen abgestuften Regulierungsansatz vor, der sich danach richtet, wie risikoreich die Anwendungen der Technologie eingeschätzt werden. Ganz verboten sind bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürger bedrohen, einschließlich biometrischer Kategorisierungssysteme.

Generative KI, wie ChatGPT, wird nicht als risikoreich eingestuft, muss aber die Transparenzanforderungen und das EU-Urheberrecht erfüllen. Einige der Verpflichtungen sind die Offenlegung, dass der Inhalt durch KI generiert wurde und die Veröffentlichung von Zusammenfassungen der für das Training verwendeten urheberrechtlich geschützten Daten.

Das Gesetz tritt zwanzig Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist 24 Monate nach seinem Inkrafttreten vollständig anwendbar, mit Ausnahme von: Verbote verbotener Praktiken, die sechs Monate nach dem Inkrafttreten gelten.

Pressekontakt: info@urheber.info