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Diskurs

Freitag, 22.11.2024

EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs

Förderung kulturell bedeutender Werke

Unter welchen Voraussetzungen ist die Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit dem Unionsrecht vereinbar? Dazu hat der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Den Beschluss fasste der BGH am 21. November 2024 (Az.: I ZR 135/24 – Herausgeberanteil), wie das Gericht in einer Presseerklärung mitteilt. Dem Verfahren liegt ein Rechtsstreit zwischen einem Autor und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zugrunde. Der Autor wendet sich dagegen, dass die VG Wort Herausgeber:innen und den Förderungsfonds Wissenschaft an den Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber:innen beteiligt.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München am 27. Juli 2023 entschieden, dass die Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und an den „Förderungsfonds Wissenschaft“ der Verwertungsgesellschaft rechtswidrig seien (siehe News vom 4. September 2023).

Pressekontakt: info@urheber.info