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Diskurs

Montag, 27.02.2023

Schutz von Computerprogrammen

BGH legt EuGH zwei Fragen vor

Der Bundesgerichtshof hat über die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software zu entscheiden, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sogenannte „Cheat-Software“).

In diesem Zusammenhang hat er dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das hat der BGH am 23. Februar 2023 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (Az.: I ZR 157/21 – Action Replay).

„Cheat-Software“ sind Programme, die insbesondere bei Videospielen zum Einsatz kommen. Vom EuGH möchte der BGH wissen, ob in den Schutzbereich eines Computerprogramms eingegriffen wird oder eine Umarbeitung vorliegt, wenn nicht unmittelbar in dessen Quellcode eingegriffen wird, sondern lediglich ein zweites Programm parallel läuft und dabei bestimmte Variablen ändert.

Pressekontakt: info@urheber.info