Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Freitag, 04.08.2023

Streit um das Presseverleger-Leistungsschutzrecht

AFP verklagt Plattform X

Im Streit um das Presseverleger-Leistungsschutzrecht hat die französische Nachrichtenagentur AFP vor dem Pariser Gerichtshof eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform X (vormals Twitter) erwirkt.

Das teilte Agence France-Presse (AFP) am 2. August 2023 mit. Im Rechtsstreit verlangt AFP zunächst Einsicht in Unterlagen, die zur Festlegung der Vergütung gebraucht würden. Drei französische Mediengruppen, Le Monde, Le Figaro und Les Echos-Le Parisien, seien kürzlich ebenfalls auf dem Rechtsweg gegen X vorgegangen, berichtet Spiegel Online. Dabei geht es um Nachrichten, die über die Plattform geteilt und somit ohne potenziellen Klick auf die Quelle verbreitet werden.

Hintergrund des Rechtsstreits in Frankreich ist die 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, mit der das Presseverleger-Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene eingeführt wurde. Frankreich hatte die Regelungen zum Leistungsschutzrecht als erster EU-Staat in nationales Recht umgesetzt.

Pressekontakt: info@urheber.info