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Diskurs

Donnerstag, 21.01.2021

Presseverleger-Leistungsschutzrecht

Abkommen zwischen Google und französischen Verlegern

Der Suchmaschinenkonzern Google und der französische Presseverlegerverband haben gemeinsame Kriterien für die Vergütung von Presseartikeln durch Google festgelegt.

Ein entsprechendes Abkommen sei unterzeichnet worden, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Google und dem Verlegerverband L’Alliance de la presse d’information général am 21. Januar 2021 laut einer dpa-Meldung. Danach soll Google nun einzelne Verträge mit den Verlagen aushandeln, die sich auf die festgelegten Linien stützen. Die Vergütung solle etwa vom täglichen Veröffentlichungsvolumen und dem Umfang monatlicher Internetnutzer bei den Publikationen abhängen. Zur Aufnahme entsprechender Verhandlungen war Google im Oktober 2020 verurteilt worden (siehe News vom 9. Oktober 2020).

Der Präsident des Verlegerverbands, Pierre Louette, sprach laut dpa von einer „wichtigen Etappe“. Frankreichs Google-Chef Sébastien Missoffe sah neu eröffnende Perspektiven für die Medienpartner durch das Abkommen. Der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge gilt das Abkommen aber nicht für die gesamte schreibende Presse in Frankreich, so zum Beispiel nicht für Nachrichtenagenturen.

Hintergrund des Streits ist die 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle mit dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht, die bereits in das französische Urheberrecht umgesetzt wurde.

Pressekontakt: info@urheber.info