Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 22.04.2020

Initiative Urheberrecht zum UNESCO-Welttag des Urheberrechts

Die Initiative Urheberrecht begrüßt zum Welttag des Buches und des Urheberrechts die Öffnung der Buchhandlungen und Bibliotheken: Der lebenswichtige Zugang zu Büchern wird wieder in vollem Umfang hergestellt, das ist für alle wichtig.

Aber Museen und Galerien, Kinos, Theater und Konzertsäle müssen so schnell, wie es verantwortlich möglich ist, folgen. Der Dachverband erwartet, dass das Justizministerium wie auch die Bundesregierung trotz der Coronavirus-Krise handeln.

„Die Corona-Krise hat die Bedeutung des Urheberrechts für die kreativen, kulturschaffenden Menschen und die Kulturunternehmen aller Art noch verdeutlicht“, so der Sprecher der Initiative Urheberrecht Prof. Dr. Gerhard Pfennig, die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 Urheber:innen und Künstler:innen* vertritt, und fährt fort: „Auch deshalb muss die europäische Richtlinie schnellstmöglich umgesetzt werden.“
Künstler, Autoren, Schauspieler und Musiker haben sich in dieser für alle kritischen Situation gefreut, dass ihre oft prekäre Situation mit großer Selbstverständlichkeit nicht nur in vielen Reden von Politikern erwähnt wurden, sondern dass auch konkret und schnell geholfen wurde. Dafür bedanken wir uns. Allerdings zeigt die Praxis, dass die Hilfsmaßnahmen Lücken aufweisen und der Vielfalt der Szene bei weitem nicht gerecht werden; hier muss nachgearbeitet werden. Entsprechende Signale hat die Politik, zuletzt aus Bayern, in erfreulicher Weise gesendet.

Das Urheberrecht definiert die Rechte der Urheber und ausübenden Künstler, setzt Regeln für den fairen Umgang zwischen Kreativen und Verwertern und verknüpft die Werkschaffenden so mit dem kommerziellen Erfolg der Auswertung ihrer Werke. Es schafft darüber hinaus auch ein persönlichkeitsrechtliches Band mit dem Werk und seinem weiteren Schicksal im Prozess der Aneignung.

Die Initiative Urheberrecht, die in diesem Jahr ihren 20. Geburtstag feiert, engagiert sich besonders aus der Perspektive der Kreativen für die Stärkung der Urheberrechte und den Ausbau des Vertragsrechts in Richtung eines fairen Miteinanders in der Kulturwirtschaft. In den letzten Jahren hat die EU mit ihrem Projekt der Beschlussfassung einer Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt einen großen Schritt unternommen, der nun Folgen in Deutschland haben muss.

Wir erwarten deshalb schnelle Schritte zur Umsetzung dieser Richtlinie der EU in deutsches Recht:

Wichtigster Punkt ist die Reform des Plattformrechts:

Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodell auf der Ermöglichung der Werkverbreitung basiert, sollen die rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Nutzung von Rechten durch Internet-Kommunikation übernehmen. Sie sollen zukünftig an Stelle der nutzenden Uploader für den Erwerb der erforderlichen Rechte verantwortlich sein und die Rechtsinhaber an ihrem Gewinn beteiligen.

Hierfür ist die Einführung neuer Filtersysteme nicht erforderlich. Die deutschen Verwertungsgesellschaften der Urheber und Künstler und Vereinbarungen mit Verbänden bieten den Plattformen umfassende Lizenzen für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder an, auf die die Uploader bauen können. Diese Lizenzen schließen auch die im „User Uploaded Content“ verwendeten Werke oder Werkteile ein; auch dafür sollen Vergütungen gezahlt und die Urheber fair entschädigt werden – aber nicht von den Uploadern, sondern von den Plattformen. Der Erwerb der Rechte, die Schöpfer neuer und eigenständiger Kreationen – Memes oder zulässiger Werkaneignungen wie Pastiches – eventuell benötigen, ist von den Lizenzverträgen der Verwertungsgesellschaften umfasst, niemand braucht ihre Unterdrückung zu fürchten. In Zweifelsfällen werden Schiedsstellen tätig werden müssen, in denen nicht Maschinen, sondern in letzter Instanz Menschen die erforderlichen Entscheidungen treffen. Selbstverständlich müssen auch zukünftig Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der Urheber unterbleiben, missbräuchliche Verwendungen zu politischer Propaganda zum Beispiel. Aber dafür gibt es schon heute Regeln und Verfahren, die funktionieren.

Wir freuen uns, dass es schon jetzt zahlreiche Äußerungen von Wissenschaftlern und Experten gibt, die konstruktive Vorschläge in die beschriebene Richtung machen.

Veröffentlichung und Umsetzung des Referentenentwurfs zum Text- und Data-Mining und zur Verlegerbeteiligung

Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden, Teile der Richtlinienumsetzung vorzuziehen. Seit der Vorlage eines Diskussionsentwurfs im Januar liegen aber keine gesicherten Entwürfe vor: Wir bedauern diese Verzögerung und fordern die Regierung auf, dringend tätig zu werden. Die Entwürfe zur Verlegerbeteiligung haben für die Urheber besonders deswegen große Bedeutung, weil erstmals feste Mindestanteile für ihre Beteiligung festgelegt werden sollen.

Wir erwarten, dass die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht, trotz der eingetretenen Verzögerungen, zielgerichtet und im Interesse aller Beteiligten abläuft. Hierbei ist nicht zu vergessen, dass auch wenn der Richtlinientext in weiten Teilen auf dem deutschen Urhebervertragsrecht basiert, auch in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht.
Anlässlich des UNESCO-Welttags des Buches und des Urheberrechts – sowie dem UNESCO Welttag des Geistigen Eigentums am 26.4. – beginnen die Initiative Urheberrecht und CREATIVE.NRW am 23.4. von 17.00 – 18.30 Uhr ihre Online-Reihe „Creative Content und digitale Diskurse“ mit einem Digitalsymposium der Initiative Urheberrecht. Digitale Schlagabtausche folgen ab 5.5. 14-täglich, mehr Informationen hier.

Weitere Erklärungen von Mitgliedsorganisationen der Initiative Urheberrecht:

  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
200422_presseerklaerung_ini_urheberrecht_23.4.2020.pdf (pdf, 166.99 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info