Freitag, 03.04.2020
EuGH: Keine Vergütung für Radios in Mietwagen
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter keine urheberrechtliche Vergütungen zahlen müssen, weil die vermieteten Fahrzeuge mit einem Radio ausgestattet sind.
Geklagt hatten die schwedischen Verwertungsgesellschaft Stim und SAMI gegen zwei große Mietwagengesellschaften. Der oberste Gerichtshof in Schweden (Högsta domstolen) hatte dem EuGH die Frage zum Vorabentscheid vorgelegt, ob dies ein Akt der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne der EU-Infosoc-Richtlinie und der EU-Vermiet- und Verleihrichtlinie sei.
Der EuGH hat nun in seinem Urteil vom 2. April 2020 (RS: C-753/18) festgestellt, dass kein solcher Akt der Kommunikation vorliegt, wenn Fahrzeuge mit Radioempfängern bereitgestellt werden.
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