Die Initiative Urheberrecht beklagt in ihrer heutigen Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie), dass die Vorschläge einseitig zugunsten der Verleger formuliert sind.
Die Initiative kritisiert insbesondere, dass die in der DSM-Richtlinie enthaltenen und für die Erwerbssituation der Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen wichtigen Ergänzungen des Urhebervertragsrechts offensichtlich auf die lange Bank geschoben werden sollen.
Mit dem Gesetzgebungsvorschlag sollen das Presseverleger-Leistungsschutzrecht, die Beteiligung von Verlagen an Vergütungsansprüchen der Urheber sowie Regelungen zu Text- und Data-Mining, grenzüberschreitende Lehre und Kulturgutschutz baldmöglichst umgesetzt werden.
„Ausgewogen ist der Entwurf des Ministeriums nicht“, beklagte Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. Er forderte das BMJV auf, einen Referentenentwurf zu erarbeiten, der die Interessen der Urheberinnen in den Mittelpunkt stellt und nicht die der Verleger. „Bei allem Verständnis für manche Nöte der Verleger, ohne Regelungen zugunsten der Urheberinnen bleibt der Entwurf Stückwerk“, betonte Pfennig.
In ihrer Stellungnahme fordert die Initiative die Nachbesserung des Vorschlags, vor allem:
Festlegung von Mindestsätzen der Urhebervergütung nicht nur bei der Verlegerbeteiligung, sondern auch bei der Beteiligung der Urheber*innen am Presseverlegerleistungsschutzrecht. Hier halten die Urheber*innen eine Beteiligung von mindestens 50 % für angemessen. Wichtig ist auch die Einführung der Verwertungsgesellschaftspflicht bei der Wahrnehmung des Anspruchs, um die Urheber*innen zu stärken.
Festsetzung eines Anspruchs auf angemessene Vergütung der Urheber*innen bei allen Anwendungsbereichen des Text- und Data Mining.