Donnerstag, 14.11.2019
Linksfraktion: Ausleihen von E-Books rechtlich absichern
Die Bundestagsfraktion Die Linke will das Verleihen von digitalen Medien in öffentlichen Bibliotheken (E-Book-Leihe) rechtlich absichern.
In einem Antrag für eine Bundestagsentschließung fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Paragrafen 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes auf „nichtkörperliche Medien“ auszuweiten.
Nach der geltenden Fassung des Paragrafen 17 Absatz 2 Urheberrechtsgesetzes sei der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz bislang grundsätzlich nicht auf „unkörperliche“ Gegenstände wie beispielsweise E-Books anwendbar. In dem Antrag (BT-Drs. 19/14370) fordert die Linksfraktion außerdem, dass die von Bund und Ländern aufgebrachten Mittel für die Vergütung, die gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz als Entschädigung für durch Ausleihen entgangene Einnahmen an Verlage und Autoren gezahlt werden, in angemessener Höhe aufgestockt werden.
Die Linksfraktion verweist auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. November 2016, nach der die E-Book-Leihe nach EU-Recht möglich ist und die Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen einführen dürfen, die es Bibliotheken ermöglicht, E-Books zu verleihen (siehe News vom 10. November 2016). Voraussetzung sei, dass sich die E-Book-Datei nach Ablauf der Leihfrist automatisch unbrauchbar macht und die Rechteinhaber angemessen entschädigt werden. Dies werde von öffentlichen Bibliotheken bereits praktiziert.
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