Montag, 27.05.2019
Polen klagt gegen neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht
Der EU-Mitgliedstaat Polen hat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht eingereicht.
Das meldete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine Meldung der Agentur PAP vom 24. Mai 2019. Die Urheberrechtsrichtlinie sei eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Zensur fördere und die Meinungsfreiheit gefährde, hieß es in einem Tweet der Kanzlei von Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki.
Die EU-Mitgliedstaaten votierten am 15. April 2019 in Luxemburg mehrheitlich für den Mitte Februar 2019 gefundenen Kompromiss (siehe News vom 15. April 2019). Dagegen stimmten die Mitgliedstaaten Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Finnland und Schweden gegen die Reform. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Die Bundesregierung stimmte unter Abgabe einer umfangreichen Protokollerklärung der Einigung zu. In der Erklärung fordert sie unter anderem, bei der Umsetzung der Reform möglichst auf Uploadfilter zu verzichten. Hätte Deutschland nicht für die Reform gestimmt, wäre die erforderliche Mehrheit von 65 Prozent der Bevölkerung nicht erzielt worden.
Besonders umstritten ist der ursprüngliche Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie, der in der endgültigen Richtlinie Artikel 17 ist (Stichwort: Uploadfilter). Der Artikel widerspreche EU-Grundwerten und bedrohe die Freiheit im Internet, sagte Polens Kulturminister Piotr Glinski gegenüber polnischen Medien.
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