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Diskurs

Donnerstag, 26.04.2018

Einigung im EU-Trilog über Reform der AVMD-Richtlinie

Die Vertreter von Europäischem Parlament, Kommission und Rat haben in den Trilog-Verhandlungen eine politische Einigung über die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) erreicht. Das hat die EU-Kommission am 26. April 2018

Die Vertreter von Europäischem Parlament, Kommission und Rat haben in den Trilog-Verhandlungen eine politische Einigung über die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) erreicht.
Das hat die EU-Kommission am 26. April 2018 mitgeteilt. Ein Vorschlag für die AVMD-Richtlinie war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für das EU-Urheberrecht („Copyright Package“) vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016).
Um Urheberrecht geht es allerdings in der AVMD-Richtlinie nicht, sondern um Auflagen für Kinder- und Jugendschutz, mehr Flexibilität im Werbebereich für Fernsehsender und bei Produktplatzierung sowie Sponsoring. Dabei soll der Geltungsbereich der Richtlinie auf Streaming-Dienste und Video-on-Demand-Angebote (VoD) wie YouTube und Netflix ausdehnt werden, deren Hauptzweck Bewegtbilder sind. Sie sollen beispielsweise verpflichtet werden, „kommerzielle Kommunikation”, also Werbung, klarer zu kennzeichnen. Video-on-Demand-Dienste sollen einen Mindestanteil von 30 Prozent europäischer Filme vorhalten und können von den Mitgliedsstaaten an der Finanzierung der Filmfördersysteme beteiligt werden.
Die SPD-Europaabgeordnete und Co-Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Petra Kammerevert, lobte die erzielten Kompromisse „nach teils sehr schwierigen Trilog-Verhandlungen“. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begrüßte „einige Verbesserungen für fairere regulatorische Rahmenbedingungen“. Dennoch blieben die Fernsehunternehmen „mit Abstand die am stärksten regulierte Mediengattung“. Dass die Mitgliedstaaten neben ausländischen VoD-Anbietern linearen Diensten Filmförderungsabgaben auferlegen können, die gezielt in ihren Mitgliedstaat einstrahlen, stelle eine Durchbrechung des Kerns der Binnenmarktrichtlinie, nämlich des Sendelandprinzips, dar. Der VPRT erwartet allerdings, „dass sich im Wege der nationalen Umsetzung praktikable Lösungen finden werden und es zu keiner Doppelbelastung der Fernsehsender kommt.“
Die verbliebenen technischen Details wie die Einigung auf Erwägungsgründe und die Frage, wie viel Zeit den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie bleibt, sollen noch im letzten Trilog am 6. Juni 2018 geklärt werden. Rat und Europäisches Parlament müssen dann noch formell zustimmen.

Pressekontakt: info@urheber.info