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Diskurs

Freitag, 10.06.2016

Im Bundestag alle Fraktionen auf Seiten der Urheber

Update | Bei der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts standen alle Fraktionen auf Seiten der Urheber – jedenfalls erklärten dies alle sechs Rednerinnen und Redner. Den von den Kreativen kri...

Update | Bei der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts standen alle Fraktionen auf Seiten der Urheber – jedenfalls erklärten dies alle sechs Rednerinnen und Redner.
Den von den Kreativen kritisierten Gesetzentwurf (BT-Drs.18/8625) hatte die Regierung erst wenige Tage vor der Plenarsitzung ohne Änderungen in das Parlament eingebracht (siehe News vom 8. Juni 2016). Bevor es am 9. Juni unter Tagesordnungspunkt 14 „Angemessene Urheber- und Künstlervergütung“ in die rund 40-minütige Debatte (Plenarprotokoll / Video) ging, erklärte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Christian Lange, dass es im Gesetz vor allem um Gerechtigkeit gehe, „darum, Gerechtigkeit herzustellen in einem Bereich, in dem noch viel zu oft das Recht des Stärkeren herrscht“. „Wir wollen also mit unserem Gesetzesvorhaben die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wieder auf Augenhöhe verhandelt werden kann.“ Dafür gab es Beifall aus den Regierungsfraktionen.
Mit größerer Aufmerksamkeit aller aber wurde Langes Äußerung aufgenommen, dass der Regierungsentwurf „natürlich nicht in allen Einzelheiten in Stein gemeißelt“ sei. Sie wurde von Rednern aller Fraktionen aufgegriffen (auch CDU/CSU) aufgegriffen. Insbesondere vom SPD-Abgeordneten Christian Flisek. Dieses Verfahren werde man „hier im Parlament offen führen können. Das werden wir auch tun“, kündigte er an. Zuvor hatte er Tabea Rößners (Grüne) Ausführungen mit viel Lob am Referententwurf und Kritik am Justizminister Maas, der „sich eine ganz schön blutige Nase geholt“ habe, zurückzuweisen versucht. „Der Referentenentwurf, das war Justizministerium pur. Nachdem dieser Entwurf im Kabinett war, haben wir jetzt halt eine etwas andere Situation“, sagte Flisek. „Wo gearbeitet wird, da fallen nun einmal auch Späne, da wird diskutiert. Man holt sich deswegen nicht gleich eine blutige Nase, sondern man ist mittendrin in intensiven Debatten.“
Ansonsten hatte weder er noch Rößner viel Inhaltliches beizutragen. Außer vielleicht der Erkläung der grünen Abgeordneten: „Eine Regelung mit einem Eine-für-alles-Ansatz werden wir nicht finden.“ Damit plädierte sie für Branchenlösungen, insbesondere beim Rückrufrecht. „Radikale Lösungen, die die Missstände nur einzelner Branchen im Fokus haben, sind vielleicht gut gemeint, können aber in einem anderen Umfeld ganz schnell das Gegenteil bewirken“, sagte sie – offenbar bezogen auf die Buchverlage.
Fundamentalkritik am Regierungsentwurf äußerte Sigrid Hupach (Linke) gleich als erste Rednerin. „Der Gesetzentwurf hält aber bei weitem nicht, was er verspricht. Noch schlimmer: Er bringt denen, die unter der fehlenden Vertragsparität bisher zu leiden hatten, überhaupt gar nichts“, sagte Hupach auch mit Hinweis auf die Aktion „Auf Augenhöhe“ vor dem Reichstag (siehe News vom 1. Juni 2016). „Der vorgelegte Gesetzentwurf schwächt die Position derer, denen er zu helfen vorgibt.“ Inhaltlich belegte die linke Abgeordnete dies an den Punkten Verbot von Total Buy-out, Auskunfts- und Rückrufrecht, der Durchsetzung von Vergütungsregeln und dem Verbandsklagerecht.
Auch die vier Rednerinnen und Redner aus der CDU/CSU-Fraktion hielten Änderungen am Regierungsentwurf für möglich, einige auch für notwendig. Elisabeth
Winkelmeier-Becker hob die positiven Seiten hervor, sogar zur Verbandsklage: „Wir sind zwar nicht gerade die besten Freunde von Verbandsklagen. Aber wir müssen uns damit auseinandersetzen, dass wir hier ein gravierendes Problem, genannt Blacklisting, haben.“ Auch Schlussredner Volker Ullrich äußerte sich positiv zum Regierungsentwurf. Mit Hinweis auf das Vergütungsurteil des LG München (siehe News vom 2. Juni 2016) aus seiner bayerischen Heimat aber ungewohnt „radikal“. Pauschalvergütung seien „nicht fair“ und widersprächen dem „Gedanken eines fairen Ausgleichs“. Und mit Hinweis auf das sogenannte Blacklisting: „Auch das werden wir ändern. Wer sein Recht einfordert, darf nicht darunter leiden.“
Punktuelle Änderungen kündigte Stefan Heck an, beispielsweise beim Auskunftsanspruch. Er würde „durch diesen Kabinettsentwurf nicht gestärkt, sondern eher geschwächt“. Das „werden wir am Ende nicht mitmachen. Uns ist wichtig, dass wir die Rechte der Urheber durch dieses Gesetz tatsächlich stärken und nicht schwächen.“
Alle Redner der Regierungsfraktionen kündigten an, die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen, wie in der Bundestagsentschließung (siehe News vom 29. April 2016) zum Ausdruck gebracht, im Gesetzgebungsverfahren zum Urhebervertragsrecht aufzugreifen und eine nationale Lösung zu suchen, auch wenn – so der CDU-Abgeordnete Stefan Heck – „es eine endgültige Regelung nur auf europäischer Ebene geben wird.“
Update | Auch die Justizministerkonferenz in Brandenburg vom 1./2. Juni 2016 hat sich zugunsten der Verlegerbeteiligung ausgesprochen. „Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sprechen sich daher dafür aus, dass so schnell wie möglich eine verlässliche gesetzliche Grundlage auf europäischer und nationaler Ebene geschaffen wird, damit die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern durch Verwertungsgesellschaften sowie die Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen weiterhin zulässig bleibt“, heißt es in ihrem Beschluss.

Pressekontakt: info@urheber.info