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Diskurs

Dienstag, 15.03.2016

Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht lässt Urheber im Stich

Der durch leaks bekannt gewordenen Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht stößt auf herbe Kritik der Initiative Urheberrecht. Der Entwurfstext soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Sprecher der Initiative, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, erklärte in Berlin...

Der durch leaks bekannt gewordenen Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht stößt auf herbe Kritik der Initiative Urheberrecht. Der Entwurfstext soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Sprecher der Initiative, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, erklärte in Berlin: „Dieser Entwurf gibt den Urhebern Steine statt Brot. Die Regierung hat ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte.”
Die Kritik der Initiative am Regierungsentwurf entzündet sich daran, dass er den berechtigten Erwartungen der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen nicht gerecht wird, die noch der Referentenentwurf geweckt hatte (siehe News vom 11. März 2016). Im Gegenteil, wesentliche Eckpunkte sollen abgeschwächt oder ganz gestrichen werden:

  • So soll der Anspruch auf Bestimmung einer Vergütung für jede Nutzung als Berechnungsgrundlage für ein angemessenes Honorar, gänzlich gestrichen werden.
  • Der vorgesehene Auskunftsanspruch soll für einen Großteil der Urheber, z.B. Journalisten, Drehbuchautoren, Regisseure und andere Mitarbeiter im Fernseh- und Rundfunkbereich, nicht gelten.
  • Das Rückrufsrecht darf erst nach 10 Jahren ausgeübt werden und nur von UrheberInnen, die in ihren Verträgen Pauschalvergütungen vereinbart haben oder vereinbaren mussten. Damit gilt es für viele Branchen nicht, z.B. kann es von der überwiegenden Zahl der literarischen AutorInnen nicht mehr ausgeübt werden, die Praxis der langdauernden Rechtseinräumungen bleibt unverändert bestehen.
  • Die Praxis z.B. der Presseverlage, durch Formularverträge die Einräumung von Rechten bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist zu verlangen, wird ausdrücklich legitimiert statt beseitigt.

Der Drehbuchautor und Produzent Fred Breinersdorfer kommentierte: „Ich bin sehr enttäuscht, denn der Entwurf fährt den Anspruch der Kreativen auf eine angemessene Vergütung im Kleingedruckten erheblich zurück. Die nun drohende Mogelpackung sollte anders überschrieben werden: Statt ‚Gesetz zur Verbesserung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung’ ehrlicherweise: ‚Gesetz zur Eindämmung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung’”.
Mit diesen Änderungen, die im Abstimmungsprozess zwischen der Beauftragten für Kultur und Medien, Monika Grütters, dem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und dem Justizminister Heiko Maas vorgenommen wurden, werden die Vorschläge zur Reform des Urhebervertragsrechts, wie sie im Referentenentwurf enthalten und von der Staatsministerin und dem Justizminister noch während der Berlinale im Grundsatz unterstützt worden waren, zum Nachteil der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen zum Teil in ihr Gegenteil verkehrt.
Die Initiative Urheberrecht, die über 140.000 UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen vertritt, appelliert an die beteiligten Ministerien, den Entwurf nachzubessern. Die Beschlussfassung im Kabinett sollte notfalls verschoben werden, bis befriedigende Regelungen gefunden wurden.

iniu-urhebervertragsrecht-geleakter-rege.pdf (pdf, 197.5 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info