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Diskurs

Mittwoch, 11.03.2015

UN-Menschenrechtsrat: Heftige Debatte über Urheberrechtsbericht

Eine heftige Debatte im UN-Menschenrechtsrat hat der Bericht der Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, über die Auswirkungen der Regelungen des geistigen Eigentums auf den Anspruch auf den Genuss von Wissenschaft und Kultur ausgelöst. Das berichtet C...

Eine heftige Debatte im UN-Menschenrechtsrat hat der Bericht der Sonderberichterstatterin für kulturelle Rechte, Farida Shaheed, über die Auswirkungen der Regelungen des geistigen Eigentums auf den Anspruch auf den Genuss von Wissenschaft und Kultur ausgelöst.
Das berichtet Catherine Saez bei Intellectual Property Watch aus Genf. Dort findet vom 2. bis 27. März die 28. Generalversammlung des Human Rights Councils statt. Farida Shaheed hatte ihren Bericht „Copyright policy and the right to science and culture“ (A/HRC/28/57), in dem sie sich für die Stärkung der Rechte der Urheber einerseits, des Rechts auf Wissenschaft und Kultur in den nationalen und internationalen Regelungen zum Urheberrecht andererseits ausspricht, Ende 2014 vorgelegt (siehe News vom 6. Januar 2015). Auf ihre weitreichenden Vorschläge hatte sich auch die Europaabgeordnete der Piratenpartei Julia Reda bei der Diskussion ihres Berichtsentwurfs zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Richtlinie) im Rechtsausschuss des Europaparlaments (JURI) am 23. Februar 2015 berufen (siehe News vom 2. März 2015).
„Eine weit verbreitete Besorgnis ergibt sich aus der Tendenz, dass der Urheberrechtsschutz mit wenig Rücksicht auf Menschenrechtsfragen gestärkt wird“, erklärte Farida Shaheed in ihrer Präsentation vor der Generalversammlung am 11. März und unterstrich ihre Aussage aus dem Report, „Rechte an geistigem Eigentum sind keine Menschenrechte“. Geschützt werden müssten die Rechte der Urheber. Dabei blieben die gesetzlichen Regelungen oft hinter einem angemessenen Schutz der Urheber zurück, oft gingen sie aber „zu weit, was kulturelle Freiheit und Teilhabe unnötig begrenze“. Ausdrücklich sprach die UN-Sonderberichterstatterin sich für die Stärkung der Urheberpersönlichkeitsrechte und Vertragsrechte der Künstler gegenüber Verlagen und Händlern aus. „Die Staaten sollten Künstler vor Ausbeutung im Rahmen der Lizenzierung von Urheberrechten schützen“, forderte sie. Andererseits müssten die Regelungen zum Urheberrecht danach bewertet werden, ob sie dem Interesse Öffentlichkeit am Zugang und Teilhabe an Kultur, Wissenschaft und Bildung dienen.
Widerspruch zu Shaheeds Bericht und Ausführungen kam auf der Generalversammlung insbesondere von den Delegationen der Industrieländer, der EU sowie USA und Japan. Der Bericht, so der US-Vertreter, nehme „nicht angemessen zur Kenntnis, dass das Urheberrecht als Mittel zur Förderung der Menschenrechte dienen.“ Er widersprach dem Vorschlag, dass Urheber und Unternehmen verschiedene Schutz erhalten sollten Die USA würden an dem hohen Schutzniveau für Rechteinhaber festhalten. Wie andere wandte er sich dagegen, dass die in dem Bericht gesetzten Normen für andere internationale Organisationen übertragen werden sollten. Gemeint ist hier vor allem die WIPO, in der eine Kontroverse um Ausnahmen für Bibliotheken tobt (siehe News vom19. Mai 2014).
Der Vertreter der Europäischen Union sagte, er sei überrascht, dass der Bericht nicht die „viele Kommentare“ aus den Mitgliedstaaten und interessierten Kreisen berücksichtige. Dies hätte sichergestellt, dass ein ausgewogeneres Ergebnis getroffen würde als jetzt im Bericht. Die EU-Mitgliedsstaaten seien nicht bereit, eine rechtlich verbindliche Schrankenregelung für Bibliotheken und Archive zu diskutieren. Auch Ausnahmeregelungen zugunsten von Wissenschaft und Bildung im Rahmen der WIPO lehne die EU grundsätzlich ab.

Pressekontakt: info@urheber.info