Montag, 20.10.2014
Google: Kartellamt soll Untätigkeit formell feststellen
Nach dem erneuten Vorpreschen der VG Media hat Google das Bundeskartellamt um eine formelle Feststellung gebeten, dass es in Sachen Leistungsschutzrecht nicht gegen den Konzern tätig wird.
Das berichtet Patrick Bernau in der
Nach dem erneuten Vorpreschen der VG Media hat Google das Bundeskartellamt um eine formelle Feststellung gebeten, dass es in Sachen Leistungsschutzrecht nicht gegen den Konzern tätig wird.
Das berichtet Patrick Bernau in der FAZ, der das Schreiben von Google Deutschland vorliegt. Dabei bezieht sich der US-Konzern auf die Zurückweisung einer ersten Beschwerde von zwölf deutschen Verlagen im August (siehe News vom 23. August 2014 ). Da die VG Media nun erneut aktiv geworden sei, habe Google „beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen”, erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber der Tageszeitung.
Die VG Media hatte eine Kampagne zur Rettung des Presse-Leistungsschutzrechts gestartet (siehe News vom 17. Oktober 2014). Damit schießt die VG Media gegen die Ankündigung von Google, ab dem 23. Oktober bei Onlineartikeln von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, nur noch die Überschrift in seinen Suchergebnissen anzuzeigen (siehe News vom 10. Oktober 2014). Tenor eines sechsseitigen Schreibens an den Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, das die VG Media parallel mehreren Redaktionen zukommen ließ, ist, dass das Presse-Leistungsschutzrecht angesichts des Verhaltens Googles scheitern werde, wenn das Kartellamt nicht eingreife. Auf den Medientagen München soll sich der Präsident des Kartellamtspräsident Mundt am 22. Oktober im „Kreuzverhör" den Fragen zweier Journalisten stellen, heißt es in einer VG-Media-Pressemitteilung.
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