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Diskurs

Mittwoch, 05.03.2014

EU-Kanada-Abkommen: Keine Änderungen fürs Urheberrecht

Wie bei ACTA wird im Geheimen verhandelt. Nur das sorgte für ein paar Medienberichte über das jetzt ins Internet gestellten Kapitel zu Urheber- und Patentrechten des geplanten Freihandelsvertrags zwischen der EU und Kanada. Die Verhandlungen über das „Comprehensive Economic a...

Wie bei ACTA wird im Geheimen verhandelt. Nur das sorgte für ein paar Medienberichte über das jetzt ins Internet gestellten Kapitel zu Urheber- und Patentrechten des geplanten Freihandelsvertrags zwischen der EU und Kanada.
Die Verhandlungen über das „Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) begannen bereits 2009, also zu Zeiten, als parallel über ACTA, dem nach massiven Protesten Ende 2012 beerdigten Anti-Piraterie-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO), verhandelt wurde. Am 18. Oktober 2013 verkündeten die EU und Kanada, dass eine Übereinkunft über die Schlüsselelemente des Freihandelsabkommens getroffen sei und nur noch technische Details geklärt werden müssten.
Die geheimen Verhandlungen der EU mit Kanada standen zunächst im Schatten von ACTA und dann der Verhandlungen mit den USA über das Freihandelsabkommen TTIP. Nur einmal geriet das kanadisch-europäische Handelsabkommen in einige Schlagzeilen, als der kanadische Juraprofessor Michael Geist 2012 ein Kapitel zum „Schutz geistigen Eigentums" aus dem Entwurf veröffentlichte und als eine „Wiederbelebung von ACTA durch die Hintertür” wertete. Doch die EU-Kommission dementierte sofort: Dies sei „nicht mehr Teil des aktuellen Entwurfs”.
Aktuell wächst in Deutschland das Interesse an dem EU-Kanada-Abkommen, denn es heißt, es sei für Brüssel eine „Blaupause" für das geplante TTIP-Abkommen beim umstrittenen weitgehenden Schutz von Investoren ebenso wie für den Schutz geistigen Eigentums. Mit diesem Tenor berichtete auch der Brüsseler FAZ-Korrespondent über die Veröffentlichung der Piratenpartei Deutschland des Kapitels „Intellectual Property Rights” (Download) aus dem CETA-Freihandelsabkommen.
Inhaltlich hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter der Überschrift „Mehr Rechte für Musikkonzerne” wenig Interessantes zu berichten. Nicht anders der „Urheberrechtsexperte und EU-Kandidat der Piratenpartei Deutschland, Bruno Gert Kramm, dem die Dokumente zugespielt wurden”. Der sieht das Ganze als „bisher neuesten Beleg intransparenter Lobbypolitik auf europäischer Ebene” und schafft es sogar, das „bisher geheim gehaltene Dokument” (Stand: 20. Dezember 2013) unter der selbst erdachten Kapitelüberschrift „Immaterial Property Rights” zu stellen.
Inhaltlich stellt die FAZ eine Ausweitung des Kopierschutzes heraus. Beide Seiten „müssten nicht nur das Umgehen eines Kopierschutzes auf einer CD oder DVD, sondern auch die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung der dazu benötigten Programme verbieten”, heißt es in der FAZ. Weiterhin ermögliche das Abkommen, „auch nur das teilweise Abfilmen von in Kinos oder anderswo aufgeführten Spielfilmen sogar strafrechtlich zu belangen.” Auf Letzteres kapriziert sich auch – mit sehr viel mehr Sachkenntnis und Backround – der Bericht bei heise online „Handelsabkommen mit Kanada: Abfilmen im Kino kann unter Strafe gestellt werden”.
Der durch die Veröffentlichungen veranlasste „Pflichtartikel” von Stefan Krempl verweist am Schluss aber auf die sachkundige Analyse der „Juristen des Portals iRights.info” (unter anderen Till Kreutzer). Sie haben die aktuelle Fassung des Abkommens zu Urheber- und Patentrechten mit älteren noch ACTA-beeinflussten vergleichen (Download). Ihr durch die Analyse belegtes Resümee: „Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.”

Pressekontakt: info@urheber.info