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Diskurs

Donnerstag, 04.07.2013

ProSiebenSat.1: Erste Vergütungsregeln für TV-Produktionen

Regie- und Schauspielerverband haben sich mit der ProSiebenSat.1 auf gemeinsame Vergütungsregeln geeinigt. Sie wurden am 1. Juli unterzeichnet und sind sofort in Kraft getreten. Mit den Vergütungsregeln des Bundesverbandes der Film- und Fernsehregisseure (BVR) und des Bundesv...

Regie- und Schauspielerverband haben sich mit der ProSiebenSat.1 auf gemeinsame Vergütungsregeln geeinigt. Sie wurden am 1. Juli unterzeichnet und sind sofort in Kraft getreten.
Mit den Vergütungsregeln des Bundesverbandes der Film- und Fernsehregisseure (BVR) und des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) mit der Sendergruppe wird zum ersten Mal eine kollektivvertragliche Regelung nach dem Urhebervertragsrecht für Fernsehproduktionen vereinbart. Sie gilt für alle Sender der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH (SAT.1, ProSieben, kabel eins, sixx und SAT.1 Gold), teilt diese mit.
Festgelegt wird erstmals ein Mindesthonorar für fiktionale TV-Movies und -Serien sowie für Kino-Koproduktionen. Darüber hinaus erhalten Regisseure und Schauspieler bei entsprechender Zuschauerreichweite eine Folgevergütung sowie eine Beteiligung an den Auslandsverkäufen, wenn sich eine Produktion durch das Erreichen festgelegter Zuschauerreichweiten als Erfolg herausstellt.
Der BVR weist in seiner Mitteilung (hier auch Genaueres zur Erfolgsbeteiligung) darauf hin, dass in diesem neuen Vergütungsmodell auch Altfälle seit 2002 berücksichtigt werden, so dass es zum Teil zu beträchtlichen Nachvergütungen für in der Vergangenheit besonders erfolgreiche TV-Movies, Serien und Kinofilme kommen dürfte. Die Vergütungsregeln haben zunächst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2015 und werden dann evaluiert und angepasst.

Pressekontakt: info@urheber.info