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Diskurs

Freitag, 13.05.2016

Bundesrat: Nur ein Minister spricht zugunsten der Urheber

Der Bundesrat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts ohne Einwendungen passieren lassen. Lediglich Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff meldete sich zugunsten der Urheberinnen und Urheber. In seinem Redebeitrag (...

Der Bundesrat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts ohne Einwendungen passieren lassen. Lediglich Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff meldete sich zugunsten der Urheberinnen und Urheber.
In seinem Redebeitrag (Video) kritisierte der Minister der Linken die im Vergleich mit dem Referentenentwurf im Regierungsentwurf verschlechterten Regelungen zum Rückruf- und Auskunftsrecht sowie zur Verbandsklage, unterstrich die Gefahr, dass Pauschalhonorare für zehn Jahre legalisiert werden könnten, und begründete, warum sein Bundesland dem Gesetzentwurf die Zustimmung verweigert.
Die Länderkammer insgesamt begnügte sich in ihrer Plenarsitzung am 13. Mai 2016 – mit Ausnahme einer eher redaktionellen Änderung – damit, dem Bundestag lediglich einige „Prüfbitten“ für das weitere Gesetzgebungsverfahren mit auf den Weg gegeben. In den letzten Tagen hatten die Gewerkschaft ver.di und der DJV noch den Bundesrat aufgefordert zugunsten der Kreativen zu intervenieren.
Damit folgte die Ländervertretungen nur einem Teil der Ausschussempfehlungen (Drucksache 163/1/16). So bittet der Bundesrat unter anderem zu prüfen, wie im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BGH zum Beteiligungsgrundsatz sichergestellt werden kann, dass „durch Einfügung des Kriteriums der Häufigkeit in § 32 Absatz 2 Satz 2 UrhG nicht eingeschränkt wird“, ebenso die Beschränkung des Anwendungsbereichs beim Auskunftsrecht auf den „Vertragspartner“ oder ob die Bereichsausnahmen für Computerprogramme „auch auf Computer- und Videospiele Anwendung finden kann“. Der Bundesrat bittet ebenfalls darum, sicherzustellen, „dass die Urheber durch die Neuregelung gegenüber dem status quo nicht schlechter gestellt werden. Es sollte deutlich werden, dass der bestehende Auskunftsanspruch nach den Grundsätzen des BGB weiterhin besteht.“
Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts am 16. März beschlossen (siehe News vom 16. März 2016), auf den sogleich Urheberverbände mit Kritik, Entrüstung und Protest reagiert hatten (siehe News vom 17. März 2016). Der Protest hatte in den letzten Wochen angehalten, insbesondere am Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April. Die Initiative Urheberrecht im April grundsätzlich dazu Stellung genommen (siehe News vom 11. April 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info