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Diskurs

Freitag, 11.12.2015

Urhebervertragsrecht: Initiative unterstützt den Referentenentwurf

Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung über den Referentenentwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kündigte die Initiative Urheberrecht am 11. Dezember 2015 ihre Stellungnahme an. Die

Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung über den Referentenentwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kündigte die Initiative Urheberrecht am 11. Dezember 2015 ihre Stellungnahme an.
Die Initiative, die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen vertritt, setzt sich seit 2002 für eine Reform des Urhebervertragsrechts ein.
Die Kulturwirtschaft sieht sich zahlreichen Herausforderungen durch neue Marktteilnehmer gegenüber. Sie benötigt eine verlässliche Geschäftsgrundlage, die die Beziehungen zwischen Kreativen – UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen – einerseits und VerwerterInnen – VerlegerInnen, Film- und TonträgerproduzentInnen und Sendern – andererseits auf Augenhöhe regelt. Inzwischen gehört die Forderung nach der angemessenen Vergütung für Kreative zum Standardvokabular der Politiker in Berlin und Brüssel, in der Realität ist die aber immer noch häufig nur schwer durchzusetzen.
Der Referentenentwurf des BMJV (siehe News vom 5. Oktober 2015), angekündigt im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (siehe News vom 27. November 2013), ist nach Ansicht der Initiative Urheberrecht eine gute Grundlage, um die Reform des Urhebervertragsrechts zu Ende zu führen. Der Entwurf setzt vor allem auf praxisgerechte Vereinbarungen zwischen VerwerterInnen und Kreativen („Allgemeine Vergütungsregeln“), die auf die Besonderheiten der einzelnen Branchen der Kulturwirtschaft Rücksicht nehmen können.
Unverständlich ist die Fundamentalopposition bestimmter Unternehmensgruppen. Offene Fragen wie die Neugestaltung von Rechterückfall oder -rückruf oder die Ausgestaltung von Auskunftsverpflichtungen – die in jeder anderen Wirtschaftsbranche selbstverständlich sind –, werden zum Anlass genommen, das Gesetz und seine Absichten zu diskreditieren. Richtig wäre, das Angebot der UrheberInnen, aber auch des Ministeriums, aufzugreifen und gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten.
Die Initiative Urheberrecht wird in Kürze, ausgehend vom Referentenentwurf, ihre überarbeiteten Ergänzungsvorschläge vorlegen. Sie erwartet von der Verwerterseite die Bereitschaft zu einer konstruktiven Diskussion.
UrheberInnen liefern den Rohstoff der Kreativindustrie und müssen an jeder Nutzung ihrer Werke – auch der non-linearen – angemessen beteiligt werden. Der neue Gesetzentwurf stellt diesen Grundsatz zu Recht in den Mittelpunkt.
Die Konferenz „Die Zukunft des Urheberrechts“, den die Initiative Urheberrecht am 1. und 2. Dezember 2015 in Berlin veranstaltet hat, hat eines deutlich gemacht: UrheberInnen, ausübende KünstlerInnen und VerwerterInnen können nur gemeinsam die Zukunft der Kulturwirtschaft gestalten und ihre Interessen gegenüber internationalen Internetkonzernen und Intermediären wahren.
Die vorläufige Stellungnahme der Initiative Urheberrecht und weitere Informationen zu dem Thema sind auf www.urheber.info zu finden. Auf dieser Website wird in Kürze auch die endgültige Stellungnahme veröffentlicht.

Pressekontakt: info@urheber.info