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Diskurs

Dienstag, 26.11.2024

Europa braucht starke Urheberinnen und Künstler

Internationale Urheberrechtskonferenz der IU am 25.11.2024 in der Akademie der Künste

Zum 12. Mal hat die Initiative Urheberrecht gestern zur internationalen Urheberrechtskonferenz eingeladen. Es wurde mit Experten aus der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche, sowie aus Recht und Politik über die aktuellen Fragen rund um Generative KI diskutiert.

Berlin, 26. November 2024. Die von der Initiative Urheberrecht organisierte 12. Internationale Urheberrechtskonferenz hat mit ihrem erfolgreichen Verlauf einen bedeutenden Beitrag zur globalen Diskussion über die Generative Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf Urheberrecht und Gesellschaft geleistet. Führende Expert:innen, Wissenschaftler:innen, politische Entscheidungs-träger:innen und Praktiker:innen nahmen an der Konferenz teil. Auf große Nachfrage stieß der Live-Stream, der es etwa fünfhundert Interessierten weltweit ermöglichte, sich einzuschalten – beideLivestreams – auf Deutsch und Englisch – sind weiterhin abrufbar (LINKS s.u.).

Neben zahlreichen Vorträgen zu aktuellen Themen im Bereich Regulierung Künstlicher Intelligenz bot die Veranstaltung auch eine Plattform für innovative Lösungsansätze. Thomas Heldrup (Danish Rights Alliance) und Ellen Stutzman (Writers‘ Guild of America West) beleuchteten die Strategien der Rechteinhaber außerhalb Deutschlands. Dr. Robert Staats (VG WORT) und Dr. Kai Welp (GEMA) berichteten über neue Lizenzmodelle, wobei die Klage der GEMA gegen OpenAI besondere Beachtung fand. Hannah Möllers betonte die Bedeutung menschlicher journalistischer Leistungen für Demokratie und Diskurs in einem monopolgeprägten Geschäft, die im Laufe des Tages roter Faden der Beiträge war:

„Der Schutz des geistigen Eigentums ist kein „nice to have“ - er ist essenzieller Bestandteil unserer Demokratie"

Das laufende Stakeholder-Verfahren auf europäischer Ebene zum Entwurf eines Verhaltenskodex für Anbieter generativer KI wurde mit Prof. Dr. Alexander Peukert (Vorsitzender der Urheberrechts-arbeitsgruppe) und mit Kommentaren von Dr. Meyer-Seitz (BMJ) und Dr. Schulz-Hombach (BKM) beleuchtet. Die hohen Erwartungen an diese Praxisleitlinien müssen sich an Rahmen und Grenzen des europäischen KI-Gesetzes orientieren. Transparenzanforderungen an KI Anbieter werden die Möglichkeiten der Rechteinhaber:innen, ihr geistiges Eigentum in gerichtlichen Verfahren zu verteidigen, zukünftig stark beeinflussen.

Auch die verschiedenen Perspektiven aus den Sparten Illustration, Kunst, Fotografie, Schauspiel und Literaturübersetzung führten zu belebten Diskussionen und Einblicken in die gegenwärtige Praxis. Der Einfluss von generativer KI ist hier bereits deutlich wirtschaftlich spürbar. Sarah Gorf-Roloff von der Illustratoren-Organisation betonte:

„Generative KI kann im Kern nicht zwischen Fakt und Fiktion unterscheiden.“

Der Informatiker und Philosoph Jürgen Geuter fasste am Schluss zusammen:

„Wir müssen lernen, KI nicht als Produkt zu behandeln, sondern uns mit dem Prozess menschlichen Schaffens auseinanderzusetzen.“

Matthias Hornschuh, Sprecher der Initiative Urheberrecht resümierte, es gebe kein Zusammenbrechen der Nachfrage, sondern vielmehr eine 100%-Nachfrage nach sämtlichen online verfügbaren digitalen Werken und Leistungen; unter dieser Bedingung den schöpferisch Tätigen eine Beteiligung an der erfolgenden Wertschöpfung vorzuenthalten sei „Enteignung“:

„Wo sich ein Markt entwickeln könnte, wird uns weder Zustimmung noch Vergütung zugestanden. Ein versagender Markt aber muss vom Staat reguliert werden, andernfalls droht Staatsversagen. Es ist an der Zeit, das ernst zu nehmen und zu handeln.“

Zum „Nachgucken“

DE : urheber.info/konferenz-2024#stream

EN : urheber.info/conference-2024#stream

241126_pressemitteilung_iu_konf-am-25.11.2024.pdf (pdf, 200.61 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info