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Diskurs

Dienstag, 08.12.2015

vzbv legt Forderungen zur Reform des EU-Urheberrechts vor

Anlässlich der erwarteten Vorschläge der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine „verbraucherfreundliche Reform des Urheberrechts“. Einen Tag bevor die EU-Kommission am 9. Dezember 2015 in Brüssel ihren ersten Gesetzge...

Anlässlich der erwarteten Vorschläge der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine „verbraucherfreundliche Reform des Urheberrechts“.
Einen Tag bevor die EU-Kommission am 9. Dezember 2015 in Brüssel ihren ersten Gesetzgebungsvorschlag zur Modernisierung des europäischen Urheberrechts beraten und öffentlich vorstellen will (siehe News vom 7. Dezember 2015) hat der vzbv ein Positionspapier zur Reform des Urheberrechts und ein Faktenblatt veröffentlicht. Darin werden „Beispiele zu Alltagsproblemen mit dem Urheberrecht“ und Lösungsvorschläge der Verbraucherschützer dargestellt.
„Die Regeln, was Verbraucher mit geschützten Inhalten tun dürfen und was nicht, stammen aus den neunziger Jahren des letzten Jahrtausends. Smartphones, Cloud-Dienste oder E-Books waren da noch nicht erfunden. Es ist höchste Zeit, dass die Europäische Kommission aktiv wird und das Urheberrecht reformiert“, erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller in einer Pressemitteilung. „Neue Nutzungsformen brauchen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der Verbraucher nicht unnötig kriminalisiert.“ Je mehr legale Angebote es für digitale Inhalte gebe, desto eher seien Nutzer bereit, dafür angemessen zu bezahlen. Das zeigt unter anderem der Rückgang von illegalen Musik-Downloads, seit Streaming-Dienste den Zugang zu Musik aus dem Internet auf legalem Weg erleichtern.
So tritt der vzbv für einen „fairen Urheber-Nutzer-Ausgleich“ ein : „Die urheberrechtliche Pauschalvergütung ist ein wichtiges Instrument für den Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern und sollte erhalten bleiben“, heißt es in der Pressemitteilung. Neben der Privatkopie müssten allerdings im Gegenzug auch neue Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Inhalten erlaubt werden. Kommunikationsformen wie das „Posten“ und „Teilen“ zu privaten Zwecken in sozialen Netzwerken, Video- und Fotoportalen, Blogs und Foren sollen als „neue zulässige Nutzungsformen im Urheberrecht verankert werden – auch für urheberrechtlich geschützte Inhalte“, ist eine der wichtigsten Forderungen des vzbv.
Die andere: „Verbraucher müssen legal erworbene digitale Inhalte dauerhaft geräteunabhängig nutzen und frei darüber verfügen dürfen.“ Die gegenwärtige rechtliche Situation führe zu einer Ungleichbehandlung von „körperlichen und „unkörperlichen“ “ Werken, etwa zwischen Buch und E-Book. Das Buch dürfe verkauft, verliehen oder verschenkt werden, das E-Book nicht. Außerdem spricht sich der vzbv gegen das Blockieren von Online-Inhalten aus. Bestehende Grenzen im Internet, die durch das Blockieren von Inhalten für Nutzer aus einzelnen Ländern entstehen, müssten abgeschafft werden. „Die EU-Kommission muss jetzt Mut beweisen, um einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Die Interessen der Nutzer müssen als schutzwürdiges Ziel im Urheberrecht verankert werden“, so Klaus Müller.

Pressekontakt: info@urheber.info