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Diskurs

Montag, 14.12.2020

Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

"Bagatellschranke" soll eingedampft werden

Die vom Bundesjustizministerium bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht geplante „Bagatellschranke“ für nichtkommerzielle Nutzungen auf Online-Plattformen soll stark eingeschränkt werden.

Das berichtet Stefan Krempl auf heise online. „In dem heise online vorliegenden Papier von Ende November, das bereits als ‚Gesetzentwurf der Bundesregierung’ überschrieben und offenbar weitgehend mit den anderen Ressorts abgestimmt ist, hat das Justizministerium die Systematik des geplanten ‚Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes’ (UrhDaG) massiv geändert“, heißt es.

„Es gibt zwar weiterhin – nun mit Paragraf 10 UrhDaG – eine Norm, mit der prinzipiell nichtkommerzielle Nutzungen bis zu 20 Sekunden je eines Films oder Laufbildes und einer Tonspur, bis zu 1000 Zeichen je eines Textes und bis zu 250 Kilobyte je eines Lichtbilds oder einer Grafik in Social Media erlaubt werden sollen. Stand diese Klausel im ursprünglichen Referentenentwurf als Paragraf 6 aber noch für sich, um maschinelle Blockaden alias Upload-Filter weitgehend unnötig zu machen, ist sie nun an umfangreiche Bedingungen geknüpft.“ Außerdem gilt die „Bagatellschranke“ nur „für nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten enthalten, die grundsätzlich zulässigen Auszüge ‚mit anderem Inhalt kombinieren’ und Schöpfungen Dritter – hier ergibt sich ein Zirkelschluss – tatsächlich nur geringfügig nutzen oder per ‚Pre-Flagging’ als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet sind.

Gegen die bisher vom BMJV geplante „Bagatellschranke“ hatte es massive Widerstände von der Initiative Urheberrecht (siehe News vom 20. November 2020), dem Bundeswirtschaftsministerium (siehe News vom 4. November 2020) sowie einer Initiative von Musikschaffenden (siehe News vom 3. Dezember 2020) gegeben. Nach Informationen der Initiative Urheberrecht soll der endgültige „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ am 6. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Pressekontakt: info@urheber.info