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Diskurs

Donnerstag, 19.11.2020

Referentenentwurf

Die Hauptforderungen der Ini Urheberrecht

Als Ergebnis der 8. Urheberrechtskonferenz hat die Initiative Urheberrecht ihre Hauptforderungen zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie) zusammengefasst:

Erklärung der Initiative Urheberrecht zum Referentenentwurf des BMJV vom 13.10.2020

Die Initiative Urheberrecht fasst ihre Position vor dem Hintergrund der Diskussionen auf der 8. Urheberrechtskonferenz am 16.11.2020 und auf Grundlage ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf wie folgt zusammen:

Die Initiative Urheberrecht, die über ihre 40 Verbände und Gewerkschaften die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen vertritt, verfolgt das Ziel, dass die DSM-Richtlinie im Lichte der Protokollerklärung der Bundesregierung umgesetzt wird. Der Kernsatz dieser Erklärung lautet:

„Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber.“

Dem entspricht der vorliegende Referentenentwurf nur unzureichend. Insoweit muss im Interesse der Urheber* und ausübenden Künstler nachgebessert werden:

  • Grundsatz der Neuregelung ist die Verpflichtung der Plattformbetreiber, zum Rechtserwerb Lizenzverträge zu schließen. Ein gesetzlich erlaubter Zugriff der User von Plattformen auf ganze Werke (Gedichte, journalistische Artikel, kurze Musikstücke, Fotografien oder kurze Filme – auch zu nicht kommerziellen Zwecken, wie in § 6 UrhDaG vorgesehen),widerspricht diesem Grundsatz und ist mit den Rechten der Urheber und ausübenden Künstler nicht vereinbar, auch nicht gegen Zahlung einer von den Plattformen zu leistenden pauschalen Vergütung. Der Vorschlag muss überarbeitet werden, zumal dessen europarechtliche Zulässigkeit in Frage steht.
  • Die Regelungen zur Durchsetzung von Ansprüchen der Urheber und ausübenden Künstler auf Auskunft und angemessene und verhältnismäßige Vergütung müssen den Mindestanforderungen der DSM-Richtlinie entsprechen. Das gilt vor allem für Nutzungen in üblichen Lizenzketten. Der Entwurf muss nachgebessert werden.
  • Die Richtlinie beabsichtigt die Stärkung der (kollektiven) Instrumente des Urhebervertragsrechts. Verbände und Gewerkschaften müssen deshalb in den Stand gesetzt werden, die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen und diese vor persönlichen Nachteilen zu schützen. Hierzu bedarf es zusätzlicher Regelungen, wie etwa eines effektiven Verbandsklagerechts.
  • Die Einführung eines Direktvergütungsanspruchs für Urheber und ausübende Künstler entspricht der Protokollnotiz der Bundesregierung und ist unverzichtbarer Bestandteil für das Funktionieren des UrhDaG. Geprüft werden sollte zudem die Möglichkeit, dieses Instrument auch für andere Nutzungsvorgänge, etwa durch Online-Videotheken und Musik-Streaming-Angebote, vorzusehen.
  • Wir begrüßen die Einführung des Instruments der „erweiterten kollektiven Rechtewahrnehmung“. Es setzt Verwertungsgesellschaften in den Stand, umfassende Nutzungsverträge mit den Plattformen abzuschließen.
  • Die Initiative Urheberrecht fordert die Einführung des im Referentenentwurf vorgesehenen Mindestanteils für Urheber bei der Verlegerbeteiligung (zwei Drittel) und beim Presseleistungsschutzrecht (ein Drittel).
201120_ini_urheberrecht_erklaerung_zum_refe_vom_13.10.2020_fin.pdf (pdf, 143.24 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info