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Diskurs

Freitag, 05.06.2020

LG Berlin: VG Media zieht Klage gegen Google zurück

Die VG Media will nicht weiter auf der Basis des derzeit noch gültigen Presse-Leistungsschutzrechts in Deutschland vor dem Landgericht Berlin gegen den Suchmaschinenkonzern Google vorgehen.

In einer mündlichen Verhandlung vor dem LG Berlin habe man den Verzicht auf die Klage erklärt, teilte die Verwertungsgesellschaft in einer Pressemitteilung vom 4. Juni 2020 mit. Die VG Media zieht damit die Konsequenz aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2019. Der EuGH hatte entschieden, dass das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht anwendbar ist, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission zur Notifizierung übermittelt hatte (siehe News vom 12. September 2019).

Damit entfiel die formale Grundlage für den Prozess, den die Verwertungsgesellschaft Media und Google über Lizenzzahlungen für die Nutzung von Medieninhalten führen. Das Urteil bestätigt die Auffassung des Landgerichts Berlin, das den EuGH in dieser Rechtsfrage im Mai 2017 angerufen hatte (siehe News vom 9. Mai 2017). Es sei nun zu erwarten gewesen, dass auch das LG Berlin zu der Einschätzung komme, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei, heißt es in der Mitteilung der VG Media. Mit dem Klageverzicht vermeide man weitere Kosten für einen Prozess, der auf Basis der EuGH- und LG Berlin-Entscheidungen wenig aussichtsreich erscheine.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin verlangt die VG Media von Google Schadensersatz, weil der Suchmaschinenkonzern durch das Anzeigen von Textanrissen (Snippets) und Vorschaubildern in den Google-Suchdiensten Werbeeinnahmen erziele, sich aber weigere die Presseverlage daran zu beteiligen. Das LG Berlin hatte die Klage der Verleger-Verwertungsgesellschaft für „teilweise begründet“ gehalten.

Den fast sieben Jahre dauernden Rechtsstreit mit Google will die VG Media aber nicht beenden. „Das Klageverfahren vor dem Landgericht betrifft allein die Vergangenheit“, heißt es in der Mitteilung der Verwertungsgesellschaft. Seit dem Erlass der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt im Mai 2019 sei für alle EU-Mitgliedsstaaten die Einführung eines Presse-Leistungsschutzrechts innerhalb von zwei Jahren, bis spätestens zum 7. Juni 2021, verbindlich. Während in Deutschland die Umsetzung noch ausstehe, habe der französische Gesetzgeber diese Vorgabe bereits im Oktober 2019 erfüllt.

Pressekontakt: info@urheber.info