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Diskurs

Freitag, 13.03.2020

BFFS, ver.di und Netflix vereinbaren Vergütungsregeln

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) haben Gemeinsame Vergütungsregeln mit Netflix abgeschlossen.

Es ist das erste Mal, dass ein Streaming-Entertainment-Dienst in Deutschland eine umfassende kollektivrechtliche Vereinbarung vereinbart hat.

Die Vergütungsregeln „sichern Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen erstmals eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von deutschen Netflix-Serien-Produktionen“ heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Berücksichtigt werden Kreative, die an deutschen Netflix-Original-Serien beteiligt sind, und zwar solche aus den Gewerken Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm-, und Maskenbild sowie Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel. Es gilt der Verteilschlüssel aus dem Ergänzungstarifvertrag Kinofilm, ergänzt um das Drehbuch (gleich hoher Anteil wie Regie). Zustimmung des VDD steht noch aus. Es wird noch in Bezug auf die Drehbuch GVR weiterverhandelt zu Spezifika für das Drehbuch (Erstvergütung, Binnenverteilung usw.).

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln stellen sicher, dass Urheberinnen und ausübende Künstlerinnen finanziell von ihrer Zusammenarbeit mit Netflix profitieren, indem sie eine faire und angemessene Erfolgsvergütung für die Kreativen garantieren. Die neue Vereinbarung sieht unter anderem eine staffelbezogene Zusatzvergütung sowie eine Beteiligung an Zweitverwertungserlösen von Netflix vor, die als Gesamtbetrag gezahlt und dann an alle Anspruchsberechtigten verteilt werden. Die Höhe der zu zahlenden Zusatzvergütung richtet sich dabei nach der weltweiten Zahl der sogenannten Completer. Ein Completer ist für Netflix ein Haushalt, der eine Serienstaffel oder einen Film zu 90 Prozent gesehen hat.

Bei Erreichen einer bestimmten Richtgröße an Completern erfolgt die Zahlung einer festgelegten Zusatzvergütung. Wird die Richtgröße mehrfach erreicht, wird dieser Betrag ebenso oft ausgezahlt. Es wird selbst dann eine Zahlung fällig, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Richtgröße nicht erreicht wird. In diesem Fall wird ein der erreichten Completer-Anzahl entsprechender Anteil des festgelegten Betrages gezahlt. Dadurch wird eine kontinuierliche Zusatzvergütung uneingeschränkt gewährleistet.

Pressekontakt: info@urheber.info