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Diskurs

Donnerstag, 06.02.2020

Fachgespräch der Grünen: Statement der Ini Urheberrecht

Anlässlich des Fachgesprächs „EU-Urheberrechtsreform – Wie soll eine nationale Umsetzung aussehen?“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen am 6. Februar 2020 hat Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, folgendes Statement abgegeben:

Statement der Initiative Urheberrecht für das Fachgespräch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen

Artikel 17 der DSM-Urheberrechts-Richtlinie der EU, deren Umsetzung in deutsches Recht bevorsteht, will einen Paradigmenwechsel bei der Verwendung (Upload) von geschützten Werken auf Plattformen wie YouTube oder Facebook herbeiführen.

Die bisherige Haftungsbefreiung der Plattformbetreiber bei bestehender individueller Verantwortlichkeit der Uploaderinnen / Nutzerinnen* soll abgeschafft werden. Zukünftig sind die Plattformen verantwortlich für den Erwerb der Nutzungsrechte für die auf ihren Diensten genutzten Werke; die Nutzer werden weitestgehend von der Haftung freigestellt. Die Urheber und Rechtsinhaber werden auf der Basis dieser Verträge, vorzugsweise abgeschlossen von Verwertungsgesellschaften, mit den Online-Diensteanbietern in Zukunft für die Nutzung ihrer Werke fair vergütet. Schon bisher bestehen auf der Basis der geltenden Rechtslage in einzelnen Fällen Verträge mit großen Rechteinhabern wie Hollywood-Studios, großen Musikfirmen und Sportrechteinhabern. In der Regel aber setzen diese im Falle von ungenehmigt hochgeladenen Inhalten mit Hilfe des existierenden „notice and stay down“-Verfahrens die Löschung ihrer Inhalte durch, und zwar unter Einsatz von Uploadfiltern. Ungeklärt ist noch, inwieweit unter neuen Lizenzbedingungen auch weiterhin solche Filter erforderlich sind.

Das Gutachten, das Prof. Spindler für Bündnis 90 / Die Grünen erstellt hat, problematisiert in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Grundrechtecharta der EU Bedenken der Plattformbetreiber und der Nutzer gegen die Neuregelung.

Aus unserer Sicht vernachlässigt es die Berücksichtigung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Position der Urheber und ausübenden Künstlern an den von ihnen geschaffenen Werken und Leistungen. Deren Rechte haben aber eine Bedeutung, die derjenigen der Rechte der Unternehmen/Plattformen (am eingerichteten Gewerbebetrieb) und der Nutzer (an der Ausübung ihrer Informationsfreiheit) mindestens gleichkommt. Dem wird man nicht nur durch Hinweis auf die urhebervertragsrechtlichen Regelungen der Richtlinie gerecht. Im Gegensatz dazu betont z.B. das französische Umsetzungsgesetz „Die Werkschöpfung steht im Mittelpunkt des Gesetzes“...“es soll Urheber, ausübende Künstler und alle diejenigen schützen, die in die Werkschöpfung einbezogen sind“.

Ähnlich formuliert die Protokollerklärung der Bundesregierung, die mit der Zustimmung zum Richtlinienvorschlag abgegeben wurde: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler“, und weiter „wir werden prüfen, wie die faire Beteiligung der Kreative an (den) Lizenzeinnahmen (von den Plattformen auf der Grundlage der Verträge gezahlt) durch Direktansprüche gesichert werden kann.“

Aufgabe der Politik und des Gesetzgebers ist also aus unserer Sicht nicht in erster Linie die Verwirklichung umfangreichen Schutzes der Plattformbetreiber und der Nutzer, die fremde Werke hochladen, sondern die Durchsetzung des Prinzips, dass Kreative und Kulturunternehmen für die Nutzung ihrer Werke auch über Plattformen angemessen vergütet werden. Die Richtlinie bietet hierfür – ebenso wie die Protokollerklärung der Bundesregierung – zahlreiche Handlungsansätze, die zu einer einvernehmlichen Umsetzung führen können, bei der alle widerstreitenden Interessen ausgeglichen werden könnten. Wir hätten es begrüßt, wenn Bündnis 90 / Die Grünen – bei allem Respekt vor der gründlichen und sorgfältigen Arbeit von Prof. Spindler, der einen begrenzten Arbeitsauftrag hatte – diesem Aspekt vorrangig Aufmerksamkeit gewidmet hätten. Aber wir unterstützen selbstverständlich auch das Bemühen, mit diesem Gutachten als erstem Schritt die fällige Diskussion in der politischen Öffentlichkeit beginnen; nun geht es allerding darum, Ausgewogenheit in der Zielsetzung herzustellen und deutlich zu machen, wie die Absicht der Richtlinie, die Verbesserung der Position der professionellen Kreativen angesichts des „Value Gap“ in der Plattformwirtschaft in die Realität umgesetzt werden soll.

Die Politik trägt große Verantwortung dafür, dass jetzt bei der beginnenden Umsetzung der DSM-Richtlinie in deutsches Recht größere gesellschaftliche Auseinandersetzungen, die es im Richtlinienprozess gegeben hat, vermieden werden. Ziel muss sein, im gesellschaftlichen Konsens auf der Grundlage der DSM-Richtlinie einen sicheren Rechtsrahmen für die Werknutzung im Internet unter Wahrung der Rechte und Ansprüche der Urheber und der Interessen der Nutzer zu schaffen.

200206_fachgesprach_grune_position_gp_ini_urheberrecht_final.pdf (pdf, 147.87 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info