Google und YouTube müssen im Falle einer Urheberrechtsverletzung nur die Postanschrift der verantwortlichen Nutzer offenlegen, nicht aber die E-Mail-Adressen, die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse. Das hat der Bundesgerichtshof...
Update | Im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der beiden wichtigsten Richtlinien zur EU-Urheberrechtsform haben die Initiative Urheberrecht und viele ihrer Mitgliedsverbände Stellung genommen.
Am 28. Juni 2019 hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die „interessierten Kreise“ aufgefordert, umfassend zur Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt und der Richtlinie zur Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie – kurz SatCab-Richtlinie – bis zum Stellung zu nehmen (siehe News vom 28. Juni 2019). Die Initiative Urheberrecht hat am 6. September 2019 ihre Stellungnahme zu den beiden wichtigsten Richtlinien zur EU-Urheberrechtsform an das BMJV eingereicht.
Stellungnahmen der Initiative Urheberrecht und ihrer Mitgliedsverbände:
Weitere Stellungnahmen auf der Website des BMJV