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Diskurs

Montag, 13.05.2019

Einigung über neuen Normvertrag für Übersetzungen

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) und der VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di haben sich auf einen neuen Normvertrag ...

… für den Abschluss von Übersetzerverträgen geeinigt.

Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen haben den Vertrag am 10. Mai 2019 in Berlin unterzeichnet, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Der neue Normvertrag (Download) dient als Muster, das Verlage und Übersetzer ihrer Vertragsbeziehung zugrunde legen können. Der Vertragstext berücksichtigt die Interessen beider Parteien und regelt ihre Rechte und Pflichten. Die neue Fassung des Normvertrags wurde unter anderem um E-Book- bzw. Onlinerechte ergänzt. Der Normvertrag aktualisiert auch die Honorarklausel und passt sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Die bisherige Form des Normvertrags stammt aus dem Jahr 1992.

„Der Normvertrag gibt den Übersetzerinnen und Übersetzern wie auch den Verlagen dringend benötigte Rechtssicherheit“, erklärte Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins. „Wir freuen uns, dass die konstruktiven Verhandlungen so schnell und fair zu einem Abschluss gebracht werden konnten. Wir sind überzeugt, dass der Normvertrag die Zusammenarbeit von Verlagen und Übersetzern vereinfachen wird“.

„Ergebnis des stets freundlichen und lösungsorientierten Austauschs ist ein zeitgemäßer Normvertrag, der die neuesten technischen Entwicklungen und die letzten Neuerungen im Urheberrecht berücksichtigt“, sagte die VdÜ-Vorsitzende Patricia Klobusiczky „In den letzten Jahren waren viele Vertragsvarianten mit teils unverständlichen, gelegentlich auch rechtswidrigen Formulierungen im Umlauf, die für Verwirrung, Misstrauen und Unmut gesorgt haben. Wir empfehlen sowohl unseren Mitgliedern als auch unseren Vertragspartnern diesen glasklar formulierten Vertrag mit Nachdruck als verbindlichen Maßstab. Die Nutzung des Normvertrags erleichtert die Verhandlungen bei der Übersetzungsvergabe und sorgt auch langfristig für gute Arbeitsbeziehungen.“

Pressekontakt: info@urheber.info