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Diskurs

Mittwoch, 17.04.2019

Rat der EU stimmte auch der SatCab-Richtlinie zu

Auf demselben Treffen, auf dem auch die neue EU-Urheberrechtslinie „abgesegnet“ wurde, hat der Rat der Europäischen Union die Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie – kurz SatCab-Richtlinie – beschlossen.

Während die EU-Urheberrechtslinie auch auf Deutsch vorlag (Ratsdokument PE-CONS 51/1/19), mussten sich die Landwirtschaftsminister am 15. April 2019 bei der SatCab-Richtlinie mit der englischen Fassung (Ratsdokument 7756/19) begnügen. Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte bereits am 28. März 2019 in Straßburg mit 460 gegen 53 Stimmen die Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie beschlossen (siehe News vom 29. März 2019). In den jahrelangen Diskussionen zuvor besonders umstritten war die Anwendung des Herkunftslandprinzips, nach dem Radio- und Fernsehsender die nötigen Rechte für die Online-Ausstrahlung künftig nur noch in jenem EU-Staat hätten erwerben müssen, in dem sie ihren Sitz haben.

Mit dieser einmal erworbenen Lizenz hätten sie dann ihre Beiträge in Mediatheken in allen EU-Mitgliedsstaaten ausstrahlen dürfen. Hiergegen hatte es massive Proteste der gesamten Filmbranche gegeben (siehe News vom 20. Juli 2016). Nach dem von den Verhandlungsführern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates in den Trilog-Verhandlungen im letzten Dezember erreichten und nun beschlossenen Ergebnis soll das Herkunftslandprinzip nur noch für alle „Hörfunkprogramme, Fernsehnachrichten und politischen Informationen wie auch ihre vollständig selbst finanzierten Eigenproduktionen“ eingeführt werden. Diese Inhalte dürfen die Sender künftig simultan oder in Mediatheken in allen EU-Ländern online anbieten (siehe News vom 14. Dezember 2018).

Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) begrüßte diesen Kompromiss. „Das Europäische Parlament hat heute gezeigt, dass im digitalen Binnenmarkt gute Kompromisse möglich sind. Dass Regulierung einen Interessenausgleich schaffen kann, der die wirtschaftlichen Realitäten der unabhängigen Filmwirtschaft akzeptiert und kulturelle Vielfalt nicht dem Plattformkapitalismus opfert. Dass ‚buy one, get 27 free‘ kein Geschäftsmodell für eine nachhaltige Kulturwirtschaft ist“, erklärte SPIO-Präsident Alfred Holighaus in einer Pressemitteilung.

Die nun beschlossenen „Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen“ ergänzen die SatCab-Richtlinie um den Online-Bereich. Sie verdeutlichen zudem die Rechtmäßigkeit der sogenannten Übertragung durch „Direktinjektion“, der heute immer mehr üblichen Übertragungstechnik. Das heißt, eine Rundfunkorganisation überträgt ihre programmführenden Signale direkt an Signalverteiler, so dass sie während der Übertragung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Dies ist für Urheber*innen von besonderem Interesse, weil damit die bisherige Kabelweitersendung ersetzt wird, für die sie aktuell Tantiemen in Millionenhöhe über die Verwertungsgesellschaften erhalten.

Pressekontakt: info@urheber.info