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Diskurs

Freitag, 05.04.2019

Justizministerin Barley für Zustimmung zur Urheberrechtsreform

Am 15. April entscheidet der Europäische Rat über die Urheberrechtsreform. Bundesjustizministerin Barley hat sich für eine Zustimmung Deutschlands zum Richtlientext ausgesprochen – mit Einschränkungen.

Deutschland soll im EU-Rat für den im Europaparlament beschlossene Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt stimmen. Dafür setzt sich die zuständige Justizministerin Katarina Barley (SPD) in einem Schreiben ein, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Allerdings fordert Barley, dem Text eine fünfseitige Protokollerklärung hinzuzufügen, die „unverzichtbare Voraussetzungen für die Zustimmung“ enthalten sollen.

Unter anderem heißt es darin: „Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument ‚Uploadfilter’ auszukommen“. Zudem soll die Nutzung geschützter Inhalte innerhalb gewisser Grenzen ohne Vergütung erlaubt werden, berichtet Spiegel Online. Die Rede ist von 15 Prozent eines Liedes oder Clips für Kritiken oder Parodien.

Lizenzlösungen zur Wahrung der Urheberrechte, die von der CDU als Alternative zu Uploadfiltern ins Gespräch gebracht wurden (siehe News vom 18. März 2019), lehnt Barley ab. „Eine allgemeine Rechtspflicht zur individuellen oder kollektiven Lizenzierung kennen weder das europäische noch das deutsche Urheberrecht“, heißt es in der Protokollerklärung.

Für die Umsetzung der Richtlinie sei es notwendig, eine einheitliche Form für alle EU-Mitgliedsstaaten zu finden. Fragmentarische Lösungen würden den Prinzipien eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes widersprechen. Die Entscheidung über die Richtlinie im EU-Rat fällt am 15. April (siehe News vom 27. März 2019). Als Justizministerin muss Barley die Weisung an die deutsche Delegation erteilen.

Spielräume für einen Sonderweg bei der Umsetzung der Urheberrechtsreform in Deutschland sieht der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger nicht. „Der deutsche Gesetzgeber hat die Aufgabe, das Recht, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Darum geht es. Nicht mehr und nicht weniger“, sagte er in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Insgesamt zeigte Oettinger sich auch von den umstrittenen Vorschriften der EU-Urheberrechtsreform überzeugt. „Ich bin von den beiden strittigen Artikeln unverändert und voll überzeugt“, sagte der CDU-Politiker. Sogenannte Uploadfilter gebe es heute schon, um beispielsweise Hassbotschaften zu stoppen.

Über Uploadfilter gab es am 4. April 2019 eine heftige Debatte im Bundestag. Heise online berichtet von einem „heftigen Schlagabtausch“. Anlass war der Antrag der FDP-Fraktion, die Urheberrechtsreform im EU-Rat abzulehnen (siehe News vom 4. April 2019). Einen entsprechenden Antrag hatte auch die Linksfraktion eingebracht.

Pressekontakt: info@urheber.info