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Diskurs

Mittwoch, 03.04.2019

Verlegerbeteiligung "schnellstmöglich" umsetzen

Die Verwertungsgesellschaft Wort das die durch die EU-Urheberrechtsreform ermöglichte Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen schnellstmöglich in Deutschland umgesetzt wird.

Vor einer Woche hatte das Europäische Parlament der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt am 26. März mit Mehrheit zugestimmt (siehe News vom 26. März 2019). Wahrscheinlich am 15. April wird auch der Europäische Rat über die Reform des Urheberrechts beschließen (siehe News vom 27. März 2019). Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedsstaaten dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die VG Wort geht aber davon aus, dass die durch Artikel 16 der Richtlinie ermöglichte Verlegerbeteiligung früher, nämlich „schnellstmöglich in Deutschland umgesetzt wird“, wie es in ihrem neuesten Newsletter heißt.

Die VG Wort wurde 1958 als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen gegründet. Sie beteiligte stets Urheber und Verlage anteilig an ihren Einnahmen, wie es in ihrer Satzung und ihren Verteilungsplänen von Beginn an vorgesehen war. Ende 2015 erging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem Verfahren aus Belgien, die erhebliche Zweifel aufkommen ließ, ob eine Beteiligung von Verlagen an Einnahmen für gesetzlich erlaubte Nutzungen („Schrankenregelungen“) weiterhin europarechtlich zulässig war (siehe News vom 12. November 2015). Im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gab der deutsche Bundesgerichtshof im April 2016 in einem Verfahren, in dem sich ein wissenschaftlicher Autor gegen die Verlegerbeteiligung bei der VG Wort gewandt hatte, der Klage im Wesentlichen statt (siehe News vom 4. Mai 2016). Die Entscheidung führte dazu, dass die VG Wort die Verlagsausschüttungen für die Vergangenheit teilweise zurückfordern musste und für die Zukunft zunächst keine Ausschüttungen an die Verlage für gesetzlich erlaubte Nutzungen mehr vornehmen konnte.

„Der Fortbestand der VG Wort als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen war aufgrund dieser Gerichtsentscheidungen konkret in Frage gestellt“, heißt es in dem Newsletter. Mit der Umsetzung von Art. 16 der DSM-Richtlinie werde hoffentlich die Frage der Verlegerbeteiligung, die die VG Wort und die übrigen betroffenen Verwertungsgesellschaften in Deutschland und europaweit in den letzten Jahren vor sehr große Herausforderungen gestellt habe, endlich abschließend geklärt.

Pressekontakt: info@urheber.info