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Diskurs

Mittwoch, 27.03.2019

Fotoverbände fordern "doppelte Lizenzgebühr"

Die Verbände der Fotobranche haben in einem Brief an die zuständigen Bundesministerien eine gesetzliche Regelung des doppelten Schadensersatzanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen („doppelte Lizenzgebühr“) gefordert.

Nach deutschem Urheberrecht müssen Urheberrechtsverletzer nur so viel als Schadensersatz zahlen, als wenn sie eine normale Lizenz erworben hätten. In anderen Ländern wie Österreich hingegen eine „doppelte Lizenzgebühr“.

„Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts lassen bislang auf sich warten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter. Der BVPA und sieben weitere Verbände der Bildbranche fordern zu einer raschen Umsetzung ihrer Versprechen auf.

In einem gemeinsamen Positionspapier schlägt das Bündnis vor, den Geschädigten die doppelte Lizenzgebühr zuzusprechen, „um so die illegale Nutzung geistigen Eigentums einzuschränken“. Bei Entdeckung von Bildrechtsverletzungen muss bis dato maximal die einfache Lizenzgebühr beglichen werden. „Der sorglose Umgang mit Bildern im digitalen Umfeld belegt, dass diese Regelung weder abhält noch abschreckt, die Leistungen anderer zu nutzen, ohne einen rechtskräftigen Lizenzvertrag abzuschließen“.

Dem Bündnis gehören außer dem BVPA der Photoindustrie-Verband (PIV), der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF), die Allianz deutscher Designer (AGD), der Verband der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten FreeLens, der Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV), die Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) sowie der Bundesverband der Bildgestalter (ehemals RFI) an. In ihrem Schreiben an die zuständigen Bundesministerien schlagen die Fotoverbände eine entsprechende Ergänzung des § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor.

Pressekontakt: info@urheber.info