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Diskurs

Donnerstag, 13.12.2018

EuGH-Generalanwalt: Stopp für das deutsche Leistungsschutzrecht

Nach dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts Hogan dürfen die Vorschriften des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger „nicht angewandt werden“, denn „diese Vorschriften hätten der Kommission notifiziert werden müssen“. Das 2013 vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrh...

Nach dem Gutachten des EuGH-Generalanwalts Hogan dürfen die Vorschriften des deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverleger „nicht angewandt werden“, denn „diese Vorschriften hätten der Kommission notifiziert werden müssen“.
Das 2013 vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverleger droht nachträglich an einer Formsache zu scheitern. Die Bundesregierung hätte die EU vor dem Beschluss des Gesetzes über das Vorhaben informieren müssen. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Gerard Hogan in seinen Schlussanträgen vom 13. Dezember 2018 (RS: C-299/17).
„Generalanwalt Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die deutschen Vorschriften, wonach Suchmaschinen verboten ist, Teile von Presseerzeugnissen ohne vorherige Erlaubnis des Verlegers zugänglich zu machen, nicht angewandt werden dürfen“, heißt es in der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). „Diese Vorschriften hätten der Kommission notifiziert werden müssen, da sie eine technische Vorschrift darstellen, die speziell auf einen besonderen Dienst der Informationsgesellschaft abzielt, nämlich die Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen durch die Verwendung von Internet-Suchmaschinen“.
Vorgelegt hatte die Frage nach der Notifizierungspflicht dem EuGH das Landgericht Berlin im Mai 2017 (News vom 9. Mai 2017). Hintergrund ist ein Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Media und dem Suchmaschinenkonzern Google über Lizenzzahlungen für die Nutzung von Medieninhalten. Nun zeigte sich die VG Media enttäuscht vom Inhalt des Gutachtens. „Es wäre höchst bedauerlich, wenn ein formelles Versäumnis der Bundesregierung dazu führen würde“, hieß es in einer Mitteilung, „dass die jahrelangen Bemühungen, Digitalkonzerne in staatliche Rechtsordnungen einzuhegen, mit einem Schlag zunichte gemacht würden“.
Die EuGH-Richter werden die Rechtssache nun auf Basis der Empfehlung Hogans beraten. Schlussanträge der Generalanwälte sind für sie nicht bindend, oft folgen sie ihnen aber zumindest in Teilen. Mit dem Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

Pressekontakt: info@urheber.info