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Diskurs

Mittwoch, 12.12.2018

EuGH-Generalanwalt: "Metall auf Metall"-Sampling rechtswidrig

Sampling ist selbst bei der Übernahme kleinster Ausschnitte illegal, wenn der Tonträgerhersteller nicht um Erlaubnis gefragt wird. Zu diesem Ergebnis kommt EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar im Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der Band „Kraftwerk“ und dem Produzenten Moses Pel...

Sampling ist selbst bei der Übernahme kleinster Ausschnitte illegal, wenn der Tonträgerhersteller nicht um Erlaubnis gefragt wird. Zu diesem Ergebnis kommt EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar im Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der Band „Kraftwerk“ und dem Produzenten Moses Pelham gekommen.
In seinen Schlussanträgen vom 12. Dezember 2018 stellt Generalanwalt Maciej Szpunar fest, dass ein Tonträger „als unteilbares Ganzes“ geschützt werde, wie es in der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs heißt. Die Vervielfältigung einer solchen Aufzeichnung unterliege damit dem ausschließlichen Recht des Herstellers. Wer ohne Erlaubnis auch nur einen kleinen Ausschnitt aus einem Tonträger entnimmt und ihn auf einem anderen Tonträger per Sampling nutzt, greife in das exklusive Verwertungsrecht des Herstellers ein. Zugleich verneint der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen (RS: C-476/17) auch die Zitatfreiheit in Bezug auf ein Sampling.
Der Rechtsstreit über die Verwendung einer Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“ läuft mittlerweile seit 18 Jahren. 1997 hatte der Komponist und Produzent Moses P. (Pelham) eine zwei Sekunden lange Sequenz ohne nachzufragen aus dem Kraftwerk-Tonträger kopiert und als Schleife unter den Song „Nur mir“ der Rapperin Sabrina Setlur gelegt.
Ende 2012 hatte der Bundesgerichtshof in dem Verfahren um Unterlassung und Schadenersatz gegen Moses P. entschieden. Der Setlur-Song musste aus dem Handel genommen werden. Dagegen hatte Pelham gemeinsam mit anderen Produzenten und Musikern Verfassungsbeschwerde eingelegt – mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 31. Mai 2016 zugunsten der Kunstfreiheit und verwies den Fall zurück an den BGH (siehe News vom 1. Juni 2016). Mit Beschluss vom 1. Juni 2017 (Az.: I ZR 115/16 – „Metall auf Metall III“) hatte der BGH das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH einen Fragenkatalog vorgelegt (siehe News vom 2. Juni 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info